Autor Thema: Entwurf zum Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz - BBVAngG  (Read 113726 times)

Knecht

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Ich sehe auch schwarz (da muss man ja tatsächlich fast schon wieder froh sein Beamter zu sein...). Bzgl. der Frage würde ich Rammstein zitieren: "...weiter weiter ins Verderben..."

Echt? Dann bist du doch als Beamter auf Gedeih und Verderb an die Pleite gebunden. Und bei den Staatsdienern kann man ja als erstes kürzen, wenns knapp wird...

War jetzt eher auf die vielen Jobverluste bezogen, die noch kommen werden. Diese Angst bleibt uns zumindest erspart. Der Staat wird wohl eher nicht Bankrott gehen, vorher alle anderen.

andreb

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Wo will man denn noch sparen ?!
Gespart wird seit Jahren aufgrund einer amtsunangemessenen Alimentation.

Folgende Hebel sind noch vorhanden
- Erhöhung der Wochenarbeitszeit
- Reduzierung des Urlaubsanspruches
- Veringerung der Beihilfesätze / Beihilfeleistungen

Alles über Verordnungen geregelt…

Finanzer

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Wo will man denn noch sparen ?!
Gespart wird seit Jahren aufgrund einer amtsunangemessenen Alimentation.

Folgende Hebel sind noch vorhanden
- Erhöhung der Wochenarbeitszeit
- Reduzierung des Urlaubsanspruches
- Veringerung der Beihilfesätze / Beihilfeleistungen

Alles über Verordnungen geregelt…

- Stellenpläne zusammenstreichen
- Beförderungen verzögern

Organisator

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- Nullrunden
- Kostendämpfungspauschalen bei der Beihilfe
- Absenkung des Pensionsniveaus
- Absenkung von Zuschlägen
- Ausweitung der kostenlosen Rufbereitschaft über 10 Stunden hinaus
- Absenkung von Zulagen
- Streichung der Ruhegehaltsfähigkeit von Zulagen
- Kürzung der Besoldung (wohl als ultimat ratio)
- Erhöhung der internen Standzeiten vor Beförderungen
- Spitze Dienstpostenbewertung

also da fielen mir noch ganz viele Sachen ein...

Thomas E

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Hat jemand Kenntnisse, wie es weitergeht bzw. mit welchem Timing zu rechnen ist, bis der Entwurf vom Bundestag verabschiedet wird? Aus den Erfahrungen mit dem 2023er Entwurf vermute ich mal, dass die Verbandsbeteiligung auf Ende September befristet ist. Dann müsste ggfs. nachgearbeitet werden. Eventuell bekommen wir in diesem Jahr noch einen Kabinettsbeschluss und ab in BTag und BRat, wo das Ganze dann in den Innenausschuss verwiesen wird. Ob das im 1. Quartal 2025 noch was wird?

PolareuD

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Hat jemand Kenntnisse, wie es weitergeht bzw. mit welchem Timing zu rechnen ist, bis der Entwurf vom Bundestag verabschiedet wird? Aus den Erfahrungen mit dem 2023er Entwurf vermute ich mal, dass die Verbandsbeteiligung auf Ende September befristet ist. Dann müsste ggfs. nachgearbeitet werden. Eventuell bekommen wir in diesem Jahr noch einen Kabinettsbeschluss und ab in BTag und BRat, wo das Ganze dann in den Innenausschuss verwiesen wird. Ob das im 1. Quartal 2025 noch was wird?

25.09.2024 Frist zur Stellungnahme der Verbände
11.10.2024 Anhörung der Verbände
06.11.2024 Kabinettsbeschluss

Alle Angabe ohne Gewähr.  ;)

Wenn der HH2025 implodiert, dann verschwindet das BBVAngG wieder im Nirvana.

Candyman

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25.09.2024 Frist zur Stellungnahme der Verbände
11.10.2024 Anhörung der Verbände
06.11.2024 Kabinettsbeschluss

Alle Angabe ohne Gewähr.  ;)

Wenn der HH2025 implodiert, dann verschwindet das BBVAngG wieder im Nirvana.
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Wundert mich trotzdem das noch keine Verbandsstellungnahme veröffentlicht wurde sind ja auch nur noch 9 Tage

Dunkelbunter

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25.09.2024 Frist zur Stellungnahme der Verbände
11.10.2024 Anhörung der Verbände
06.11.2024 Kabinettsbeschluss

Alle Angabe ohne Gewähr.  ;)

Wenn der HH2025 implodiert, dann verschwindet das BBVAngG wieder im Nirvana.
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Wundert mich trotzdem das noch keine Verbandsstellungnahme veröffentlicht wurde sind ja auch nur noch 9 Tage
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Um so länger um so besser. Denke der Deutsche Richterbund und andere Gewerkschaften müssen für den Murks auch gewaltig ausholen bei den Begründungen, da ja im vergleich zum letzten Jahr der Entwurf deutlich schlechter geworden ist und mit dem fiktiven Partnereinkommen noch mehr Unfug dazu gekommen ist.

HochlebederVorgang

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Ab 01.01.2025 hat man wieder ein Jahr gespart, das muss man auch mal sehen. Denn auch 2024 wird ein Großteil wieder keinen Widerspruch einlegen.


Warzenharry

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Warum auch? Das Rundschreiben des BMI hat weiterhin Gültigkeit.  8)

BalBund

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Warum auch? Das Rundschreiben des BMI hat weiterhin Gültigkeit.  8)

Weiterhin nur für den BMI Geschäftsbereich. Das Rundschreiben sagt weiterhin nur aus, dass es den anderen Ressorts empfiehlt, es so zu handhaben, eine verbindliche Handlungsanweisung ist das im Zweifel nicht :-)

Aber ja, das haben wir schon x-mal debattiert, die Auslegung am Ende wird man abwarten müssen.

HochlebederVorgang

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Warum auch? Das Rundschreiben des BMI hat weiterhin Gültigkeit.  8)

Weiterhin nur für den BMI Geschäftsbereich. Das Rundschreiben sagt weiterhin nur aus, dass es den anderen Ressorts empfiehlt, es so zu handhaben, eine verbindliche Handlungsanweisung ist das im Zweifel nicht :-)

Aber ja, das haben wir schon x-mal debattiert, die Auslegung am Ende wird man abwarten müssen.

Das war Inronie glaube ich.

Neu555

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Gibt es denn gar nichts neues mehr? Jetzt wurden wir hier geschickt zum Kinderzuschlag gelenkt. Nicht, dass das wichtigste Thema hier untergeht :)

PolareuD

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Mit Neuigkeiten ist vermutlich erst nach dem 25.09. zurechnen, sofern die Stellungnahmen der Verbände veröffentlicht werden.