Autor Thema: Verbeamtung auf A9 Stufe 2 trotz umfangreicher Berufserfahrung – Gängige Praxis?  (Read 1319 times)

Bierbrot

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Hallo zusammen,

ich stehe vor der Entscheidung, ein Angebot zur Verbeamtung auf A9 Stufe 2 abzulehnen, und bin ehrlich gesagt ziemlich enttäuscht über die Einstufung, die mir angeboten wurde. Trotz umfangreicher Berufserfahrung wird mir nur A9 Stufe 2 auf Probe angeboten, und ich frage mich, ob dies gängige Praxis ist oder ob ich vielleicht eine unfaire Behandlung erfahre.

Hier ist ein Überblick über meine Berufserfahrung

3 Jahre und 5 Monate im Bereich Elektrotechnik als Techniker:
Diese Zeit wird überhaupt nicht berücksichtigt, da die Tätigkeit als Elektrotechniker nicht als einschlägig für IT anerkannt wird.

4 Jahre und 3 Monate im mittleren Dienst (mD):
Tätigkeiten: Betreuung von IT-Infrastrukturen 70000 Server, eigenverantwortliche Durchführung von Projekten, Evaluierung und Beratung bei IT-Komponenten.
Diese Tätigkeiten werden nur zu 50% und auch nur auf Wohlwollen in die Erfahrungsstufe mit einbezogen, aber nicht in die Laufbahn im gehobenen Dienst (gD). Dabei hätte die Tätigkeit durchaus dem gD zugesprochen werden können, da ich weitgehend selbstständig in eigener Verantwortung und mit Planungstätigkeiten betraut war.

8 Monate im mittleren Dienst (mD):
Tätigkeiten: IT-Systemadministration und Betreuung von Windows-Servern und Clients.
Diese Tätigkeiten werden nur zu 50% und auch nur auf Wohlwollen in die Erfahrungsstufe mit einbezogen, aber nicht in die Laufbahn im gehobenen Dienst (gD).

4 Jahre und 10 Monate im gehobenen Dienst (gD):
Tätigkeiten: IT-Systemadministration, Projektarbeit, Kundenbetreuung und Netzwerkadministration.

1 Jahr und 6 Monate aktuell im gehobenen Dienst (gD):
Tätigkeiten: IT-Projektleitung, umfassende Betreuung von IT-Systemen.

Gesamt: 10 Jahre und 3 Monate Berufserfahrung. Nach Abzug von 4,5 Jahren wegen fehlendem Studium verbleiben 1 Jahr und 10 Monate anerkannte Erfahrung im gehobenen Dienst (gD).

Zurzeit bin ich im TVöD E12 Stufe 4 eingruppiert, erhalte eine Zulage und Weihnachtsgeld. Das Angebot, auf A9 Stufe 2 verbeamtet zu werden, ist finanziell gesehen eine nicht annehmbare Option. Der Verlust an Einkommen, die geringere Zulage und der Wegfall des Weihnachtsgeldes machen das Angebot extrem unattraktiv.

Das Verfahren bei meinem AG: Es gibt ein Verfahren zur Verbeamtung für Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen E9 – E13, die nicht die regulären Ausbildungsvoraussetzungen für eine Verbeamtung im gehobenen Dienst erfüllen. Dabei werden diese Beschäftigten in einem alternativen Verfahren zur Verbeamtung geführt, bei dem sie eine Prüfung durch den Bundespersonalausschuss (BPA) absolvieren müssen. Dieses Verfahren richtet sich an Beschäftigte mit besonderer fachlicher Eignung im IT-Bereich, die aufgrund fehlender Hochschulabschlüsse bisher nicht verbeamtet werden konnten. Zur Prüfungsvorbereitung sind Lehrgänge vorgesehen, die im kommenden Jahr zentral angeboten werden sollen. Neben der Prüfung und der Feststellung der Laufbahnbefähigung sind weitere Voraussetzungen wie das Lebensalter, Berufserfahrung im gD und besondere Leistungen erforderlich.

Zudem wird bei vorhandener Berufserfahrung die fiktive Laufbahnsnachzeichnung durchgeführt und somit ist eine Einstellung in einem Beförderungsamt möglich bis dahin, welches man inne hat. z.B. A12 (womit ich aber nicht gerechnet habe).

Klar ist es gut, dass nun qualifizierten Fachkräften mit entsprechender Prüfung die Laufbahn im gehobenen Dienst anerkannt wird, aber so unattraktiv wie möglich. Dabei wird ja immer vom Fachkräftemangel gesprochen und auch damit geworben sich verbeamten lassen zu können, um solche Angestellte an sich zu binden.


Meine Fragen an euch:

Ist es üblich, dass man mit so viel Berufserfahrung und derartiger Verantwortung nur in A9 Stufe 2 eingestuft wird?
Gibt es ähnliche Erfahrungen, und wie habt ihr darauf reagiert?
Sollte ich darauf bestehen, dass meine Erfahrung mehr gewürdigt wird, und wenn ja, wie könnte ich das effektiv tun?
Hat jemand diese Verfahren bereits durchlaufen?
Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen!

Vielen Dank im Voraus!

EiTee

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Ist es üblich, dass man mit so viel Berufserfahrung und derartiger Verantwortung nur in A9 Stufe 2 eingestuft wird?
Gibt es ähnliche Erfahrungen, und wie habt ihr darauf reagiert?
Sollte ich darauf bestehen, dass meine Erfahrung mehr gewürdigt wird, und wenn ja, wie könnte ich das effektiv tun?
Hat jemand diese Verfahren bereits durchlaufen?
Ich freue mich auf eure Meinungen und Erfahrungen!

Ja, es ist sich an die Rechtsnormen zu halten. Es kann nicht nach belieben anzuerkennende Zeit verteilt werden.

Ja, Verbeamtung mD, oftmals in A8/A9 somit in einer höheren Erfahrungsstufe, anschließend aufstieg in den gD

Du kannst drauf bestehen, bekommen wirst Du jedoch nichts, außer es lässt sich irgendwo, noch der ein oder andere Monat finden, welcher in der Abwägung doch anrechenbar ist.

Mehrere unserer Bediensteten durchlaufen solch ein Prozedere, in unserer Behörde gängige Praxis.


Daher sind die Informationen, welche Dir vorliegen gut.
Ich empfehle jedem, vorab auszuloten, in welcher Besoldungsgruppe und Stufe die Verbeamtung stattfinden würde. Diese Enttäuschung gab es hier schon zu genüge und dies auch teilweise erst nach Annahme der Urkunde.
Wäre ich Du, würde ich die Verbeamtung nicht in Betracht ziehen und so lange warten, bis die Ernennung mind. im 2 Beförderungsamt möglich wäre.

Bierbrot

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Ergänzend zur fiktiven Laufbahnnachzeitung sieht die Berechnung bei uns so aus:

4,5 Jahre Abzug: Notwendig für die Laufbahnbefähigung + Prüfung vorm Ausschuss, um überhaupt verbeamtet werden zu können.
3 Jahre für A9 auf Probe (insgesamt also 7 Jahre)
1,5 Jahre A9 auf A10 (insgesamt also 8,5 Jahre)
1,5 Jahre A10 auf A11 (insgesamt also 10 Jahre)
X Jahre (wahrscheinlich 6 konnte man mir nicht genau sagen) von A11 auf 12 (insgesamt also 16 Jahre?)
« Last Edit: 21.08.2024 14:05 von Bierbrot »

Bierbrot

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Wäre ich Du, würde ich die Verbeamtung nicht in Betracht ziehen und so lange warten, bis die Ernennung mind. im 2 Beförderungsamt möglich wäre.

danke dir! Also einfach noch ein paar Jahre auf der Stelle arbeiten und einen neuen Antrag stellen und dann hoffen das es für z.B. eine A11 reicht?

Casa

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Zitat
Wäre ich Du, würde ich die Verbeamtung nicht in Betracht ziehen und so lange warten, bis die Ernennung mind. im 2 Beförderungsamt möglich wäre.

2. Beförderungsamt?



Eine Ernennung dürfte erst mit Erwerb Laufbahnbefähigung möglich sein.




Ich würde anders herangehen. Für die Eingruppierung in E12 sind gleichwertige Fähigkeiten erforderlich. § 29 Abs. 1 BLV und § 28 Abs. 2 BBesG lassen hier durchaus Spielraum für eine für dich günstigere Entscheidung hinsichtlich Probezeit und Dienstaltersstufe zu.


Bitte trenne künftig die Tätigkeiten des Beschäftigten von denen eines Beamten. Beschäftigte haben keine Tätigkeiten im mD oder gD.
« Last Edit: 21.08.2024 14:13 von Casa »
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Bierbrot

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Ich würde anders herangehen. Für die Eingruppierung in E12 sind gleichwertige Fähigkeiten erforderlich. § 29 Abs. 1 BLV und § 28 Abs. 2 BBesG lassen hier durchaus Spielraum für eine für dich günstigere Entscheidung hinsichtlich Probezeit und Dienstaltersstufe zu.

Das verstehe ich nicht was meinst du damit? In wie weit hilft mir das bei der Verbeamtung?

Bitte trenne künftig die Tätigkeiten des Beschäftigten von denen eines Beamten. Beschäftigte haben keine Tätigkeiten im mD oder gD.

Das weiß ich aber unsere Personaler ziehen bei der fiktiven Laufbahnnachzeichnung Arbeitszeugnisse heran und prüfen anhand der Keywords ob dies vergleichbar mD oder gD ist. dies wird dann entsprechend der Laufbahn und oder der Stufe angerechnet.

mD vergleichbar --> durchführen, einfache bis mittlere Fachkentnisse erforderlich, vor Ort Tätigkeiten, 1st lvl Support etc.
gD vergleichbar --> eigenständig, hohe Verantwortung und komplexität, Planung, evaluierung oder erstellen von etc.

Roberto77

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Ja das Dilemma ist verständlich aber das ist Glück / Pech der ITler...
Um als TB in der Verwaltung auf E12 zu kommen, ist ohne Studium nahezu unmöglich.
Wie die Vorredner schon geschrieben haben, besteht erstmal keine Befähigung für die Laufbahn.
Daher auch der BPersAussch. Da erst nach Entscheidung die Laufbahnbefähigung anerkannt wird, kann auch erst ab dem Zeitpunkt über Erfahrungsstufen und Beförderung diskutiert werden.
Und auch da der große Unterschied, der TB hat einen Anspruch auf seine Entlohnung nach dem Arbeitsvertrag, Verkürzung der Stufenlaufzeit etc., der Beamte hat keinen Anspruch auf Beförderung.
Grundsätzlich wird nach der Probezeit befördert aber dafür gibt es keinen Rechtsanspruch.
Ich würde schauen, dass ich durch ein Fernstudium einen Bachelor erwerbe und damit die laubahnrechtlichen Voraussetzungen erfülle. An den Erfahrungszeiten wird dies nichts ändern.
Im Ganzen ist es gegenzurechnen ob sich der Wechsel "lohnt".
Neben Der Besoldung steht dann die Höhe der möglichen Pension (Mindespension) und die eingezahlten Leistungen der RV plus ZVK und der GKV und PKV gegenüber.

Bierbrot

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Ich glaube ihr Missversteht mich  ???
Ich bin schon in der E12 von daher benötige ich keine Tipps dazu.

Und bei uns wird für die Befähigung einfach 4,5 Jahre gD Tätigkeit abgezogen egal wo diese absolviert wurde + das eine Prüfung abgelegt werden muss wie oben geschrieben.

Und Beförderungsämter sind mit Berufserfahrung auch drin dank fiktiver Laufbahnnachzeichnung. Bringt halt nix wenn das meiste nicht anrechenbar ist und noch ein Batzen abgezogen wird.

und in der PKV bin auch schon drin ist also irrelevant.

EiTee

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Wäre ich Du, würde ich die Verbeamtung nicht in Betracht ziehen und so lange warten, bis die Ernennung mind. im 2 Beförderungsamt möglich wäre.

danke dir! Also einfach noch ein paar Jahre auf der Stelle arbeiten und einen neuen Antrag stellen und dann hoffen das es für z.B. eine A11 reicht?

Genau so.