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Verbeamtung auf A9 Stufe 2 trotz umfangreicher Berufserfahrung – Gängige Praxis?
Bierbrot:
--- Zitat von: Casa am 21.08.2024 14:06 ---Ich würde anders herangehen. Für die Eingruppierung in E12 sind gleichwertige Fähigkeiten erforderlich. § 29 Abs. 1 BLV und § 28 Abs. 2 BBesG lassen hier durchaus Spielraum für eine für dich günstigere Entscheidung hinsichtlich Probezeit und Dienstaltersstufe zu.
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Das verstehe ich nicht was meinst du damit? In wie weit hilft mir das bei der Verbeamtung?
--- Zitat von: Casa am 21.08.2024 14:06 ---Bitte trenne künftig die Tätigkeiten des Beschäftigten von denen eines Beamten. Beschäftigte haben keine Tätigkeiten im mD oder gD.
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Das weiß ich aber unsere Personaler ziehen bei der fiktiven Laufbahnnachzeichnung Arbeitszeugnisse heran und prüfen anhand der Keywords ob dies vergleichbar mD oder gD ist. dies wird dann entsprechend der Laufbahn und oder der Stufe angerechnet.
mD vergleichbar --> durchführen, einfache bis mittlere Fachkentnisse erforderlich, vor Ort Tätigkeiten, 1st lvl Support etc.
gD vergleichbar --> eigenständig, hohe Verantwortung und komplexität, Planung, evaluierung oder erstellen von etc.
Roberto77:
Ja das Dilemma ist verständlich aber das ist Glück / Pech der ITler...
Um als TB in der Verwaltung auf E12 zu kommen, ist ohne Studium nahezu unmöglich.
Wie die Vorredner schon geschrieben haben, besteht erstmal keine Befähigung für die Laufbahn.
Daher auch der BPersAussch. Da erst nach Entscheidung die Laufbahnbefähigung anerkannt wird, kann auch erst ab dem Zeitpunkt über Erfahrungsstufen und Beförderung diskutiert werden.
Und auch da der große Unterschied, der TB hat einen Anspruch auf seine Entlohnung nach dem Arbeitsvertrag, Verkürzung der Stufenlaufzeit etc., der Beamte hat keinen Anspruch auf Beförderung.
Grundsätzlich wird nach der Probezeit befördert aber dafür gibt es keinen Rechtsanspruch.
Ich würde schauen, dass ich durch ein Fernstudium einen Bachelor erwerbe und damit die laubahnrechtlichen Voraussetzungen erfülle. An den Erfahrungszeiten wird dies nichts ändern.
Im Ganzen ist es gegenzurechnen ob sich der Wechsel "lohnt".
Neben Der Besoldung steht dann die Höhe der möglichen Pension (Mindespension) und die eingezahlten Leistungen der RV plus ZVK und der GKV und PKV gegenüber.
Bierbrot:
Ich glaube ihr Missversteht mich ???
Ich bin schon in der E12 von daher benötige ich keine Tipps dazu.
Und bei uns wird für die Befähigung einfach 4,5 Jahre gD Tätigkeit abgezogen egal wo diese absolviert wurde + das eine Prüfung abgelegt werden muss wie oben geschrieben.
Und Beförderungsämter sind mit Berufserfahrung auch drin dank fiktiver Laufbahnnachzeichnung. Bringt halt nix wenn das meiste nicht anrechenbar ist und noch ein Batzen abgezogen wird.
und in der PKV bin auch schon drin ist also irrelevant.
EiTee:
--- Zitat von: Bierbrot am 21.08.2024 14:00 ---
--- Zitat von: EiTee am 21.08.2024 13:52 ---Wäre ich Du, würde ich die Verbeamtung nicht in Betracht ziehen und so lange warten, bis die Ernennung mind. im 2 Beförderungsamt möglich wäre.
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danke dir! Also einfach noch ein paar Jahre auf der Stelle arbeiten und einen neuen Antrag stellen und dann hoffen das es für z.B. eine A11 reicht?
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Genau so.
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