Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).