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Eingruppierung für Elternzeitvertretung

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Selfi:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 12:32 ---
--- Zitat von: Selfi am 22.08.2024 11:45 ---Unser Chef weiß, dass wir 100% dieselben Aufgaben ausüben. Hier geht es lediglich um die Abrechnungen einer Privatsprechstunde, welche ich ebenfalls übernehme. Ansonsten ist so oder so zu 100% alles gleich.

--- End quote ---

Dann kann er genauso gut abgemahnt werden.

--- End quote ---

Wenn er mir, als mein Chef, Aufgaben überträgt, die ich davon ab nicht machen MUSS, sondern diese freiwillig mache, weil es vom Tagesablauf her lediglich einfacher ist, wieso sollte er dann abgemahnt werden können? Es ist mein Chef und ich bin mit den übertragenen Aufgaben einverstanden.

TVOEDAnwender:
Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).

TVOEDAnwender:

--- Zitat ---Die vom Angestellten auszuübende Tätigkeit im Sinne von § 22 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT bestimmt sich nach dem Arbeitsvertrag. Die mit den im Arbeitsumfeld tätigen Kollegen und gegebenenfalls auch mit dem unmittelbaren Fachvorgesetzten abgestimmte Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit durch den Angestellten ohne – auch nur stillschweigende – diesbezügliche Zustimmung der für Personalangelegenheiten zuständigen Stelle des öffentlichen Arbeitgebers vermag einen Anspruch des Angestellten auf Höhergruppierung nicht zu begründen.
--- End quote ---

BAG, Urteil vom 26.03.1997 - 4 AZR 489/95

Selfi:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 12:50 ---Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).

--- End quote ---

Okay, verstehe ich. Unser Chef ist Leiter der Neurochirurgischen Klinik, die natürlich ansässig am gesamten Klinikum hier ist. So wie andere Fachabteilungen eben auch in einem Krankenhaus.

Gilt das also als Klinikleitung?

Organisator:

--- Zitat von: Selfi am 22.08.2024 14:05 ---
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 22.08.2024 12:50 ---Weil Dein Chef dir nur Tätigkeiten (egal ob dauerhaft oder vorübergehend) innerhalb der arbeitsvertraglich vereinbarten Entgeltgruppe übertragen darf. Zur (dauerhaften oder vorübergehenden) Übertragung von höher- oder niedriger zu bewertenden Tätigkeiten wird er (i.d.R.) nicht bevollmächtigt sein, dies darf im Regelfall nur eine Person, die auch zum Abschluss von Arbeitsverträgen bevollmächtigt ist (ist in der Regel Euer Personalbereich bzw. Leiter des Personalbereich oder die Klinikleitung).

--- End quote ---

Okay, verstehe ich. Unser Chef ist Leiter der Neurochirurgischen Klinik, die natürlich ansässig am gesamten Klinikum hier ist. So wie andere Fachabteilungen eben auch in einem Krankenhaus.

Gilt das also als Klinikleitung?

--- End quote ---

Unwahrscheinlich. Oder darf er Arbeitsverträge unterschreiben?

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