Autor Thema: Höhergruppierung - Abordnung bis Stufenwechsel?  (Read 1344 times)

acg146

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Hallo zusammen,

meine Frau arbeitet in einer Bundesbehörde in E9c Stufe 2 und erhielt heute die Zusage für eine nach E11 bewertete Stelle in derselben Behörde.
Das Problem ist, dass sie zum 01.12. in Stufe 3 wechseln würde, sie daher erst zum 15.12. wechseln möchte, was seitens der Büroleitung jedoch mit Verweis auf den zeitnahen Bedarf an der Stelle abgelehnt wurde.
Meine Frage daher: Kann sie sich vielleicht bis Dezember/Januar abordnen lassen (selbe Behörde, sogar selbe Abteilung, nur anderes Referat), sodass sie bis dahin offiziell noch im alten Bereich tätig ist, um so den Stufenwechsel zu vollziehen, und in Folge regulär ins neue Referat zu wechseln?

Danke im Voraus für Antworten!

Umlauf

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Antw:Höhergruppierung - Abordnung bis Stufenwechsel?
« Antwort #1 am: 21.08.2024 22:27 »
Die Höhergruppierung ist ab 1.12. mit gleichzeitigem Stufenwechsel möglich. Das ist auch extra im TVÖD so festgehalten.

Für die Zeit bis dahin: einfach mit der Personalstelle sprechen. I.R. kennen diese die Stufenlaufzeiten nicht, da diese normalerweise in der Entgeltakte beim BVA geführt wird.

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung - Abordnung bis Stufenwechsel?
« Antwort #2 am: 22.08.2024 00:47 »
Zur Abordnung siehe Protokollerklärung zu § 4 Abs. 1 TVÖD:

Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Das dürfte also für den SV nicht hinhauen. Man könnte verabreden, dass die Aufgaben noch nicht vollständig übertragen werden.

Organisator

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Antw:Höhergruppierung - Abordnung bis Stufenwechsel?
« Antwort #3 am: 22.08.2024 08:04 »
Ganz einfach mit der Büroleitung vereinbaren, dass die neuen Tätigkeiten sofort übernommen werden aber erst zum 01.12.2024 durch den Personalbereich übertragen werden sollen.

Bis dahin nennt man das dann halt Hospitation oder so....

andreb

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Antw:Höhergruppierung - Abordnung bis Stufenwechsel?
« Antwort #4 am: 22.08.2024 22:45 »
Wo kein Kläger, da kein Richter…

Es ist immer ärgerlich, wenn bereits zurückgelegte Laufzeiten innerhalb der Stufe mit einer Höhergruppierung „zu Nichte“ gemacht werden. Deshalb einvernehmlich klären. Insbesondere bei einem zeitnahen Wechsel von 2 zu 3 agiere ich in meiner Tätigkeit als Personaler wie die Vorposter es dargestellt haben.