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Höhergruppierung - Abordnung bis Stufenwechsel?

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LivingRoom:

--- Zitat von: andreb am 22.08.2024 22:45 ---Wo kein Kläger, da kein Richter…

Es ist immer ärgerlich, wenn bereits zurückgelegte Laufzeiten innerhalb der Stufe mit einer Höhergruppierung „zu Nichte“ gemacht werden. Deshalb einvernehmlich klären. Insbesondere bei einem zeitnahen Wechsel von 2 zu 3 agiere ich in meiner Tätigkeit als Personaler wie die Vorposter es dargestellt haben.

--- End quote ---


Hallo,

trifft das gesagte auch für den Fall zu,  wenn die nächste Erfahrungsstufe ab Juli 2025 erfolgen würde, aber die Höhergruppierung im Rahmen der Abordnung bereits Mitte November 2024 stattfindet?

Wer trifft diese Entscheidung? Die Heimatdienststelle oder die neue Stelle?

Bei mir ist es auch so,  dass ich bereits seit über einem Jahr woanders abgeordnet bin und höherwertige Tätigkeiten ausführe, jedoch nicht höher gruppiert wurde,  weil ich keine Potenzialentwicklung hatte. Kann ich das auch als Argument ausführen, dass es ja doch fair wäre, wenn ich bereits jetzt in die nächste Stufe  komme.

Vielen Dank

Organisator:

--- Zitat von: LivingRoom am 06.10.2024 14:53 ---
--- Zitat von: andreb am 22.08.2024 22:45 ---Wo kein Kläger, da kein Richter…

Es ist immer ärgerlich, wenn bereits zurückgelegte Laufzeiten innerhalb der Stufe mit einer Höhergruppierung „zu Nichte“ gemacht werden. Deshalb einvernehmlich klären. Insbesondere bei einem zeitnahen Wechsel von 2 zu 3 agiere ich in meiner Tätigkeit als Personaler wie die Vorposter es dargestellt haben.

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Hallo,

trifft das gesagte auch für den Fall zu,  wenn die nächste Erfahrungsstufe ab Juli 2025 erfolgen würde, aber die Höhergruppierung im Rahmen der Abordnung bereits Mitte November 2024 stattfindet?

Wer trifft diese Entscheidung? Die Heimatdienststelle oder die neue Stelle?

Bei mir ist es auch so,  dass ich bereits seit über einem Jahr woanders abgeordnet bin und höherwertige Tätigkeiten ausführe, jedoch nicht höher gruppiert wurde,  weil ich keine Potenzialentwicklung hatte. Kann ich das auch als Argument ausführen, dass es ja doch fair wäre, wenn ich bereits jetzt in die nächste Stufe  komme.

Vielen Dank

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Eine Höhergruppierung erfolgt bei der dauerhaften Übertragung höherwertigen Tätigkeiten. Da eine Abordnung üblicherweise befristet ist, kann es dabei nicht zu einer Höhergruppierung kommen.

LivingRoom:

--- Zitat von: Organisator am 07.10.2024 08:05 ---
--- Zitat von: LivingRoom am 06.10.2024 14:53 ---
--- Zitat von: andreb am 22.08.2024 22:45 ---
Eine Höhergruppierung erfolgt bei der dauerhaften Übertragung höherwertigen Tätigkeiten. Da eine Abordnung üblicherweise befristet ist, kann es dabei nicht zu einer Höhergruppierung kommen.

--- End quote ---

Ok, danke. Und wie ist die genaue Bezeichnung dafür,  dass man während der Abordnung einer höherwertigen Tätigkeit nachgeht und eine Ebene höher vergütet wird.

Ich kenne mich damit nicht aus und würde es gern unter dem richtigen Begriff im Tarifvertrag durchlesen und verstehen.

Dankeschön

--- End quote ---

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Organisator:

--- Zitat von: LivingRoom am 07.10.2024 22:10 ---Ok, danke. Und wie ist die genaue Bezeichnung dafür,  dass man während der Abordnung einer höherwertigen Tätigkeit nachgeht und eine Ebene höher vergütet wird.

Ich kenne mich damit nicht aus und würde es gern unter dem richtigen Begriff im Tarifvertrag durchlesen und verstehen.

Dankeschön

--- End quote ---

Das ist die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit für die eine Zulage gezahlt wird, so dass insgesamt ein Gehalt dabei rauskommt, wie es bei einer Höhergruppierung wäre.

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