Ich weiß leider nicht mehr, welches Gericht das entscheiden hat. Ich weiß allerdings schon, dass die Einweisung in die Planstelle keinen Anspruch begründet. Hier geht es vielmehr darum, dass ich mal gelesen habe, dass eben der Zeitraum nicht unverhältnismäßig in die Länge gezogen werden kann.
Ich kenne das eher so, dass die Einweisung in die entsprechende Planstelle mit der entsprechenden Besoldung zeitgleich mit Aushändigung der Urkunde erfolgt. Von daher war ich auch nicht überrascht, dass der Zeitraum von Einweisung bis Beförderung eben nicht so lang sein soll.