Autor Thema: [Allg] Einweisung in Planstelle ohne Beförderung  (Read 1590 times)

Sille76

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Hallo liebe Gemeinde,

ich bin derzeit mit A11 bei einer Landesbehörde tätig. Ich hatte mich erfolgreich auf eine A12 Stelle beworben. Mit Versetzung vor ziemlich genau zwei Jahren wurde ich schriftlich in die Planstelle A12 eingewiesen. Die Erprobungszeit habe ich erfolgreich absolviert. Die Beförderung lässt dennoch auf sich warten.

Kürzlich hatte ich irgendwo zu dem Sachverhalt eine Urteil gesehen, finde es aber nicht wieder. Es wurde darin entschieden, dass zwischen der Einweisung in eine Planstelle und der tatsächlichen Beförderung kein unverhältnismäßig langer Zeitraum vergehen darf. Kennt jemand diese(s) Urteil(e) und kann mir die Aktenzeichen nennen? Kann mir jemand überhaupt etwas zu meinem Sachverhalt sagen?
« Last Edit: 26.09.2024 23:41 von Admin »

Casa

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Antw:Einweisung in Planstelle ohne Beförderung
« Antwort #1 am: 22.08.2024 11:36 »
Finden konnte ich hierzu nichts. Welches Gericht soll die Entscheidung getroffen haben?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Einweisung in eine Planstelle einen Anspruch auf Beförderung oder eine höhere Besoldung als Zulage nach sich zieht.

Vielleicht verwechselst du die zeitliche Abfolge und es fand erst die Beförderung statt und danach die rückwirkende Einweisung in eine Planstelle?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

EiTee

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Antw:Einweisung in Planstelle ohne Beförderung
« Antwort #2 am: 22.08.2024 12:30 »
Es gibt keinen Anspruch auf eine Beförderung und das greift in diesem Falle auch.
Daher kannst du bis zur Pension auf dem A12 Dienstposten sitzen ohne die A12 zu erreichen.

Sille76

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Antw:Einweisung in Planstelle ohne Beförderung
« Antwort #3 am: 22.08.2024 12:51 »
Ich weiß leider nicht mehr, welches Gericht das entscheiden hat. Ich weiß allerdings schon, dass die Einweisung in die Planstelle keinen Anspruch begründet. Hier geht es vielmehr darum, dass ich mal gelesen habe, dass eben der Zeitraum nicht unverhältnismäßig in die Länge gezogen werden kann.

Ich kenne das eher so, dass die Einweisung in die entsprechende Planstelle mit der entsprechenden Besoldung zeitgleich mit Aushändigung der Urkunde erfolgt. Von daher war ich auch nicht überrascht, dass der Zeitraum von Einweisung bis Beförderung eben nicht so lang sein soll.

Sille76

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Antw:Einweisung in Planstelle ohne Beförderung
« Antwort #4 am: 22.08.2024 12:53 »
Finden konnte ich hierzu nichts. Welches Gericht soll die Entscheidung getroffen haben?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Einweisung in eine Planstelle einen Anspruch auf Beförderung oder eine höhere Besoldung als Zulage nach sich zieht.

Vielleicht verwechselst du die zeitliche Abfolge und es fand erst die Beförderung statt und danach die rückwirkende Einweisung in eine Planstelle?

nein, ich habe die Einweisung in eine planstelle A12, aber noch keine Beförderung.