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Rechnet sich die VBLklassik

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MisterMJ:
Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst und bin daher in der betrieblichen Rentenversicherung VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in ~40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Wenn ich die 900€ für 40 Jahre am Kapitalmarkt anlegen würde und konservativ von 5% durchs. jhrl. Rendite ausgehe, könnte ich ab 67 über 22,8 Jahre 40€ (was dem Anteil von 2023 an meiner VBL-Rente entspräche) entnehmen. Das heißt, die VBL würde sich allein auf meine Beiträge bezogen erst iwo im Alter von ca. 90 rechnen und das obwohl mein Arbeitgeber zusätzlich noch einen fast doppelt so hohen Beitrag einzahlt. Daher erscheint mir die VBLklassik ein relativ schlechtes Vorsorgeprodukt zu sein.

Ist meine Rechnung i-wo fehlerhaft oder übersehe ich vielleicht einen Vorteil der VBL? Ich werde in ca. 2-5 Jahren den ÖD verlassen und überlege, ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine gezahlten Beiträge zurückzahlen zu lassen und selbstständig auf dem Kapitelmarkt anzulegen. Diese Möglichkeit besteht wohl, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat.

Vielen Dank für alle, die sich die Zeit nehmen da zu durchdenken :)

Gewerbler:
Dürfte wie üblich eine Risiko-Rendite-Abwägung sein. In die Zukunft schauen kann niemand und prinzipiell kann natürlich die Börse dann auch gerade kurz vor/während deiner Rentenphase abstürzen. Kann natürlich auch nicht sein bzw. sich positiv entwickeln. Von daher sind die 5 % Rendite vermutlich ganz gut geschätzt, zumindest basierend auf der Vergangenheit.

Bei der VBL hast du dagegen die (vermutlich verlässliche) Garantie, dass du das Geld auch kriegst. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, ist die Diskussion über die Sinnhaftigkeit natürlich auch einigermaßen müßig.

Ich kenne das auch so, dass man sich das Geld bei weniger als 5 Jahren Einzahlung auszahlen lassen kann. Und zwar - soweit meine Infos - auch später noch. An sich ist das aber erst dann sinnvoll, wenn man definitiv sagt, dass man nie wieder im öD arbeitet. Vielleicht entscheidet man sich in 15 Jahren ja nochmal anders und fängt dann ggf. die Pflichtversicherung wieder neu an.

Also hätte wäre wenn... Wenn du mit dem Abschied vom öD auf absehbare Zeit sicher bist, kann man sicherlich guten Gewissens das Geld auszahlen lassen und anlegen. Wenn die Chance auf Rückkehr besteht, würde ich persönlich es vermutlich stehen lassen.

MisterMJ:
Vielen Dank für die Antwort. Ein Vorteil der VBL ist natürlich, dass man eine garantierte Rente hat - verstehe ich. Aber die Zahlen erschließen sich mir trotzdem nicht so ganz. Neben meinen 900€ hat mein AG nochmal gute 2700€ eingezahlt, damit kommt man auf 3600€. Bei den von der VBL angepriesenen 3,5% wären das zum Renteneintritt gut 14600€. Die fortlaufende Rendite (bei 3,5%) wären dann etwa 511€p.a. oder 42,58€/Monat. Also ziemlich genau der Betrag, der meiner aus den Versorgungspunkten des letzten Jahres folgenden Rente entspricht.

Das heißt die VBL zahlt mir unter dem Strich am Ende nur die Zinsen auf das Kapital aus, dass dort 40 Jahre geschlummert hat und im Sterbensfall ist das ganze angesparte Kapitel futsch. Oder übersehe ich gänzlich eine (monetäre) Leistung der VBL, die über die monatliche Rente hinaus geht.

Ich verstehe, dass es sich hierbei um ein Generationsmodell handelt und man das nicht so individualisiert betrachten kann, zumal ja nur etwa 1/4 der ursprünglichen Beiträge aus meiner eigenen Tasche stammen, aber ein wirklich gutes Vorsorgeprodukt erscheint mir das dennoch nicht zu sein.

Wenn eine Versicherung/Bank einem anbieten würde "Zahle bei uns bis zur Rente ein, ab Rentenbeginn zahlen wir dir die Zinsen deines Kapitals monatlich aus und wenn du stirbst behalten wir dein Kapital", würde vermutlich kaum jemand den Vertrag unterschreiben.

Rentenonkel:
Bei der VBL Klassik gibt es noch einen Baustein gegen das Risiko der Erwerbsminderung und einen Baustein für Hinterbliebenenabsicherung.

Diese Risikobausteine bietet ein ETF Fonds nicht. Diese Absicherungen würden auch bei einer privaten Absicherung zusätzliche Beiträge kosten, somit müsste man bei einem fairen Vergleich auch diesen Anteil für die beiden Risikoversicherungen von dem Sparanteil abziehen. Dabei gibt es auch für zu dem Zeitpunkt versicherte Beschäftigte eine Hochrechnung, so dass diese Ansprüche auch bei jüngeren Beschäftigten durchaus deutlich mehr als die genannten 40 EUR sein können.

Und auch wenn derzeit keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (Ehepartner und/oder halbwaisenberechtigte Kinder) da sind oder man sich derzeit gesund fühlt, kann sich das zukünftig ja noch ändern.

clarion:
Und bei ETF gibt der Arbeitgeber nichts dazu.

Ich persönlich halte es für fahrlässig ausschließlich auf ETF zu setzen. Für mich gehört ein Anlagemix dazu. Neben  Aktien investiere ich persönlich in eine selbstgenutzte Immobilie, im Fall von Angestellten würde eine Betriebsrente dazu gehören und ja auch konservativ angelegtes Geld gehört m.E. dazu.

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