Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

Rechnet sich die VBLklassik

<< < (3/4) > >>

Bastel:

--- Zitat von: Rentenonkel am 26.08.2024 09:03 ---. Dabei wäre eine lebenslange BU von 1000 EUR genauso teuer gewesen und hätte bei 20 Jahren Rentenbezug eine versicherte Summe von 240.000 EUR bedeutet.

Da stellt sich mir die Frage, warum Menschen Ihre Autos oft besser versichern, als ihre eigene Gesundheit ...

--- End quote ---

Was ist an 1000€ BU besser als Hartz4?

Rentenonkel:

--- Zitat von: Bastel am 14.10.2024 21:02 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 26.08.2024 09:03 ---. Dabei wäre eine lebenslange BU von 1000 EUR genauso teuer gewesen und hätte bei 20 Jahren Rentenbezug eine versicherte Summe von 240.000 EUR bedeutet.

Da stellt sich mir die Frage, warum Menschen Ihre Autos oft besser versichern, als ihre eigene Gesundheit ...

--- End quote ---

Was ist an 1000€ BU besser als Hartz4?

--- End quote ---

Schau mal auf deine Renteninformation ganz oben. Von der da ausgerechneten Rente muss man noch etwa 13 Prozent KV und PV abziehen, dann kommt man auf den monatlichen Zahlbetrag für den Fall der Fälle.

Da machen 1.000 Euro monatliche BU Rente zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente in vielen Familien genau den Unterschied, ob man nur auf H4 Niveau oder deutlich besser leben kann.

Saxum:

--- Zitat von: MisterMJ am 22.08.2024 13:01 ---VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in ~40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.
--- End quote ---

Guten Morgen,

hat man denn mal den VBLklassik Rechner (LINK) bemüht?

ch gehe davon aus, dass die "jetzige Anwartschaft" mit der "künftigen prognostizierten Anwartschaft" verwechselt wurde. Die 40 Euro ergeben sich wahrscheinlich, wenn man "jetzt" in Rente gehen würde.

Bei dem aktuellen Alter komme ich auf das Geburtsjahr 1992, und wir haben 55.000 € als Jahres-Bruttoverdienst. Da man "einige Jahre" gearbeitet hat, habe ich pauschal 4 Jahre angenommen und die "berücksichtigungsfähigen Versorgungspunkte = 0" als Start bei 2020 gesetzt. Der Renteneintritt erfolgt mit 67 Jahren, also ohne Abschlag.

Bei einer weiteren Anwendung der VBLklassik ohne jährliche Erhöhung kommt der Rechner auf 1.066,24 € monatliche Rente; mit einer jährlichen Erhöhung von 1 % auf 1.277,84 € monatliche Rente.

Falls man also davon ausgeht, dass man ab 67 "nur" 40 € monatliche Rente erhalten würde, ist diese Annahme falsch.

Die VBLklassik ist eine im TVöD festgeschriebene "Pflichtversicherung", die dazu dient, mit den Beamt*innen im öffentlichen Dienst gleichzuziehen. In der Pension sind bereits die "Rente" und die "Zusatzversorgung" zusammengeführt. Diese aufzulösen und das Geld in einen ETF zu investieren, ist in der Regel nicht vorgesehen; das kann man mit dem verbleibenden Netto tun.

Gewerbler:
@Saxum:
Deine Rechnung stimmt soweit sicherlich und auch das Argument "Gleichziehen (oder zumindest Annährung) an Beamte" ist sicherlich ein richtiger Punkt.

Hier war aber ja die Frage, bzw. Ausgangslage, dass der Fragesteller plant, "in 2-5 Jahren den ÖD zu verlassen" und sich dann die Anwartschaft auszahlen zu lassen und anders anzulegen. Das sind natürlich andere Voraussetzung, da sich dann die Einzahlungen in die VBL natürlich nicht mehr erhöhen.

Mein Anstoß war ja deshalb auch die Frage, wie sicher und endgültig der Abschied aus dem öD ist.

Saxum:
Aahh. Ich entschuldige mich. Diesen Punkt habe ich echt irgendwie überlesen und ging natürlich davon aus, dass der TE bis zum Ruhestand im öD bleibt und fälschlicherweise von "40 € Zusatzversorgung" ausginge. Mein Fehler, danke für den Hinweis.

In dem Fall habe ich nur folgenden Passus im ATV gefunden:

§ 22 Zahlung und Abfindung

"Die Satzung der Zusatzversorgungseinrichtung kann vorsehen, dass Betriebsrenten, die einen Monatsbetrag von bis zu 30 Euro nicht überschreiten, abgefunden werden. Darüber hinaus kann die Abfindung der Betriebsrente ermöglicht werden, wenn die Kosten der Übermittlung der Betriebsrenten unverhältnismäßig hoch sind."

Satz 1 klappt ja bei 40 € schon nicht mehr, Satz 2 könnte eventuell noch zutreffen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version