Autor Thema: Rechnet sich die VBLklassik  (Read 5144 times)

Martin82

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #15 am: 17.10.2024 06:55 »
Mich wundert der geringe erwartete Betrag von 40€.
Ich war mal im kommunaler Ausbildung und ½ Jahr beschäftigt und dort erfolgte die Versicherung bei der bayrischen Versorgungskammer. Dann habe ich den öffentlichen Dienst für ein paar Jahre verlassen und war dann erneut 4 Jahre kommunal beschäftigt und damit die notwendigen 60 Beitragsmonate erreicht. Die Rente bei der bayrischen Versorgungskammer ist wegen der paar Jahre schon 90€ und habe ich stehen lassen. Eine Zusammenführung mit der VBL meines anschließenden und jetzigen Arbeitgebers wäre möglich gewesen, habe ich aber nicht gemacht.
Bei der VBL sind es jetzt schon knapp 500€ nach 18 Jahren Beschäftigung.
Also ich würde mich evtl mal einloggen und die Zahlen überprüfen. Stimmen die 40€ wirklich?

cyrix42

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #16 am: 20.10.2024 20:53 »
@Martin82: Der Fragesteller hat von 55T€ zusatzversorgungspflichtigem Einkommen im Jahr 2023, wo er 28 Jahre alt war, gesprochen. Das läuft dann schon auf einen Anspruch von ca. 10 VBL-Punkten und damit 40€ monatlicher Rente hinaus…

Im Folgenden mal eine Vergleichsrechnung für VBL-Rentenanspruch vs. Auszahlenlassen:

Um die folgende Rechnung einfacher zu machen, setze ich einfach mal das zvE auf 60T€; aber der Spaß skaliert ja alles proportional, kann also auch auf jeden anderen Wert runtergebrochen werden. Jedenfalls entstünden dann genau 5*2,2=11 VBL-Punkte und ein Anspruch einer monatlichen Brutto-Rente von 44€ in 39 Jahren. Davon gehen dann aber noch die nachgelagerte Einkommensteuer und der „volle“ GKV-Beitrag (ja, „ermäßigt“, aber inkl. „AG-Anteil“) sowie der PKV-Beitrag ab; sagen wir mal in Summe 40%, wenn es uns im Alter gut geht (und wir nicht nur Ansprüche aus einem Jahr gesammelt haben). Dann erhielten wir eine Netto-Rente aus der VBL von ca. 26€ monatlich.

Nun die Alternativ-Rechnung, wenn wir uns den AN-Anteil zur VBL auszahlen lassen: Im Tarifgebiet West der VBL fällt eine Eigenbeteiligung von 1,81% des zvEs, hier also 1086€, an. Lässt man sich diese auszahlen, dann fällt darauf Einkommensteuer an. Da dieser Betrag „on top“ auf sonstiges Einkommen erhalten würde, müsste man hier den persönlichen Grenzsteuersatz annehmen. Setzen wir in der Gehaltsklasse mal einfach spaßenshalber 30% an, verblieben noch ca. 760€. Setzen wir nun die eher optimistischen Ideen der Wertsteigerungen des Threaderstellers von 5% pro Jahr an (Versicherungsgesellschaften kalkulieren mit deutlich weniger), erhielten wir nach 39 Jahren daraus ein Vermögen von knapp 5100€. Von den 4340€ Gewinn wäre dann aber noch Kapitalertragssteuer zu zahlen. Nehmen wir an, dass die Freibeträge dafür anderweitig bereits aufgebraucht sind, würden hier also knapp 1100€ abgehen; es verblieben ca. 4000€ Vermögen nach Steuern. Bei einem Rentenfaktor von 25 (wie er von den Versicherungsgesellschaften derzeit verwendet wird, siehe z.B. Finanztest u.Ä.) entspricht das dann einer monatlichen Netto-Rente von 10€.

Fazit: Das Geld bei der VBL zu belassen (und damit insbesondere auch den AG-Anteil für sich arbeiten lassen), dürfte häufig besser sein, als sich den Spaß auszahlen zu lassen — unter der Bedingung, dass man überhaupt einen Auszahlungsanspruch erhält (also 36 Beitragsmonate + Zeitablauf auf 60 Monate). Gerade für Doktorand_innen, die häufig 3 Jahre befristet im öD beschäftigt sind, und dann das System wieder verlassen, könnte das relevant sein. (Denn die können sich den Spaß auszahlen lassen, solang sie keine unverfallbaren Anwartschaften erworben haben, hätten aber nach 36 Beitragsmonaten die Möglichkeit, dass durch einfaches Arbwarten, ihre Rentenansprüche tatsächlich unverfallbar werden.)

Rentenonkel

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #17 am: 21.10.2024 08:39 »
@cyrix42:

Danke fürs Ausrechnen. Dazu noch zwei kleine Anmerkungen, die das Pendel noch weiter zugunsten "stehen lassen" schlagen lassen: Beiträge zur KV und PV werden grundsätzlich nur fällig, wenn man überhaupt gesetzlich versichert ist (was bei Doktoranten eher selten ist).

Kleinstrenten aus der BAV (bis 176,75 EUR monatlich) sind beitragsfrei in der gesetzlichen KV und PV.

Eine Abfindung von Anwartschaften aus der VBL (inklusive Arbeitgeberanteil) ist im Rentenalter möglich, wenn die zu erwartende Monatsrente 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (West) nach § 18 SGB IV nicht überschreitet (sog. Kleinbetragsrenten). Dieser Wert beträgt im Jahr 2024 monatlich 35,35 Euro.