Autor Thema: Rechnet sich die VBLklassik  (Read 5177 times)

MisterMJ

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Rechnet sich die VBLklassik
« am: 22.08.2024 13:01 »
Hallo zusammen,

ich arbeite seit einigen Jahren im öffentlichen Dienst und bin daher in der betrieblichen Rentenversicherung VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in ~40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Wenn ich die 900€ für 40 Jahre am Kapitalmarkt anlegen würde und konservativ von 5% durchs. jhrl. Rendite ausgehe, könnte ich ab 67 über 22,8 Jahre 40€ (was dem Anteil von 2023 an meiner VBL-Rente entspräche) entnehmen. Das heißt, die VBL würde sich allein auf meine Beiträge bezogen erst iwo im Alter von ca. 90 rechnen und das obwohl mein Arbeitgeber zusätzlich noch einen fast doppelt so hohen Beitrag einzahlt. Daher erscheint mir die VBLklassik ein relativ schlechtes Vorsorgeprodukt zu sein.

Ist meine Rechnung i-wo fehlerhaft oder übersehe ich vielleicht einen Vorteil der VBL? Ich werde in ca. 2-5 Jahren den ÖD verlassen und überlege, ob es dann nicht sinnvoller wäre, meine gezahlten Beiträge zurückzahlen zu lassen und selbstständig auf dem Kapitelmarkt anzulegen. Diese Möglichkeit besteht wohl, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat.

Vielen Dank für alle, die sich die Zeit nehmen da zu durchdenken :)

Gewerbler

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #1 am: 22.08.2024 13:39 »
Dürfte wie üblich eine Risiko-Rendite-Abwägung sein. In die Zukunft schauen kann niemand und prinzipiell kann natürlich die Börse dann auch gerade kurz vor/während deiner Rentenphase abstürzen. Kann natürlich auch nicht sein bzw. sich positiv entwickeln. Von daher sind die 5 % Rendite vermutlich ganz gut geschätzt, zumindest basierend auf der Vergangenheit.

Bei der VBL hast du dagegen die (vermutlich verlässliche) Garantie, dass du das Geld auch kriegst. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, ist die Diskussion über die Sinnhaftigkeit natürlich auch einigermaßen müßig.

Ich kenne das auch so, dass man sich das Geld bei weniger als 5 Jahren Einzahlung auszahlen lassen kann. Und zwar - soweit meine Infos - auch später noch. An sich ist das aber erst dann sinnvoll, wenn man definitiv sagt, dass man nie wieder im öD arbeitet. Vielleicht entscheidet man sich in 15 Jahren ja nochmal anders und fängt dann ggf. die Pflichtversicherung wieder neu an.

Also hätte wäre wenn... Wenn du mit dem Abschied vom öD auf absehbare Zeit sicher bist, kann man sicherlich guten Gewissens das Geld auszahlen lassen und anlegen. Wenn die Chance auf Rückkehr besteht, würde ich persönlich es vermutlich stehen lassen.

MisterMJ

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #2 am: 23.08.2024 10:39 »
Vielen Dank für die Antwort. Ein Vorteil der VBL ist natürlich, dass man eine garantierte Rente hat - verstehe ich. Aber die Zahlen erschließen sich mir trotzdem nicht so ganz. Neben meinen 900€ hat mein AG nochmal gute 2700€ eingezahlt, damit kommt man auf 3600€. Bei den von der VBL angepriesenen 3,5% wären das zum Renteneintritt gut 14600€. Die fortlaufende Rendite (bei 3,5%) wären dann etwa 511€p.a. oder 42,58€/Monat. Also ziemlich genau der Betrag, der meiner aus den Versorgungspunkten des letzten Jahres folgenden Rente entspricht.

Das heißt die VBL zahlt mir unter dem Strich am Ende nur die Zinsen auf das Kapital aus, dass dort 40 Jahre geschlummert hat und im Sterbensfall ist das ganze angesparte Kapitel futsch. Oder übersehe ich gänzlich eine (monetäre) Leistung der VBL, die über die monatliche Rente hinaus geht.

Ich verstehe, dass es sich hierbei um ein Generationsmodell handelt und man das nicht so individualisiert betrachten kann, zumal ja nur etwa 1/4 der ursprünglichen Beiträge aus meiner eigenen Tasche stammen, aber ein wirklich gutes Vorsorgeprodukt erscheint mir das dennoch nicht zu sein.

Wenn eine Versicherung/Bank einem anbieten würde "Zahle bei uns bis zur Rente ein, ab Rentenbeginn zahlen wir dir die Zinsen deines Kapitals monatlich aus und wenn du stirbst behalten wir dein Kapital", würde vermutlich kaum jemand den Vertrag unterschreiben.

Rentenonkel

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #3 am: 23.08.2024 11:10 »
Bei der VBL Klassik gibt es noch einen Baustein gegen das Risiko der Erwerbsminderung und einen Baustein für Hinterbliebenenabsicherung.

Diese Risikobausteine bietet ein ETF Fonds nicht. Diese Absicherungen würden auch bei einer privaten Absicherung zusätzliche Beiträge kosten, somit müsste man bei einem fairen Vergleich auch diesen Anteil für die beiden Risikoversicherungen von dem Sparanteil abziehen. Dabei gibt es auch für zu dem Zeitpunkt versicherte Beschäftigte eine Hochrechnung, so dass diese Ansprüche auch bei jüngeren Beschäftigten durchaus deutlich mehr als die genannten 40 EUR sein können.

Und auch wenn derzeit keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (Ehepartner und/oder halbwaisenberechtigte Kinder) da sind oder man sich derzeit gesund fühlt, kann sich das zukünftig ja noch ändern.

clarion

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #4 am: 24.08.2024 08:55 »
Und bei ETF gibt der Arbeitgeber nichts dazu.

Ich persönlich halte es für fahrlässig ausschließlich auf ETF zu setzen. Für mich gehört ein Anlagemix dazu. Neben  Aktien investiere ich persönlich in eine selbstgenutzte Immobilie, im Fall von Angestellten würde eine Betriebsrente dazu gehören und ja auch konservativ angelegtes Geld gehört m.E. dazu.

Bastel

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #5 am: 25.08.2024 16:20 »
Bei der VBL Klassik gibt es noch einen Baustein gegen das Risiko der Erwerbsminderung und einen Baustein für Hinterbliebenenabsicherung.

Diese Risikobausteine bietet ein ETF Fonds nicht. Diese Absicherungen würden auch bei einer privaten Absicherung zusätzliche Beiträge kosten, somit müsste man bei einem fairen Vergleich auch diesen Anteil für die beiden Risikoversicherungen von dem Sparanteil abziehen. Dabei gibt es auch für zu dem Zeitpunkt versicherte Beschäftigte eine Hochrechnung, so dass diese Ansprüche auch bei jüngeren Beschäftigten durchaus deutlich mehr als die genannten 40 EUR sein können.

Und auch wenn derzeit keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (Ehepartner und/oder halbwaisenberechtigte Kinder) da sind oder man sich derzeit gesund fühlt, kann sich das zukünftig ja noch ändern.

Und was sollen diese Bausteine in der Realität wert sein? Vermutlich liegt man bei Erwerbsunfähigkeit trotzdem auf Hartz4 Niveau. Genauso unsinnig wie eine BU, welche monatlich 1000€ zahlt.

MoinMoin

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #6 am: 26.08.2024 08:01 »
Also ich hätte wesentlich mehr als h4 wenn ich erwerbsunfähig werden würde, ohne BU

Johann

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #7 am: 26.08.2024 08:14 »
Bei der VBL Klassik gibt es noch einen Baustein gegen das Risiko der Erwerbsminderung und einen Baustein für Hinterbliebenenabsicherung.

Diese Risikobausteine bietet ein ETF Fonds nicht. Diese Absicherungen würden auch bei einer privaten Absicherung zusätzliche Beiträge kosten, somit müsste man bei einem fairen Vergleich auch diesen Anteil für die beiden Risikoversicherungen von dem Sparanteil abziehen. Dabei gibt es auch für zu dem Zeitpunkt versicherte Beschäftigte eine Hochrechnung, so dass diese Ansprüche auch bei jüngeren Beschäftigten durchaus deutlich mehr als die genannten 40 EUR sein können.

Und auch wenn derzeit keine anspruchsberechtigten Hinterbliebenen (Ehepartner und/oder halbwaisenberechtigte Kinder) da sind oder man sich derzeit gesund fühlt, kann sich das zukünftig ja noch ändern.

Und was sollen diese Bausteine in der Realität wert sein? Vermutlich liegt man bei Erwerbsunfähigkeit trotzdem auf Hartz4 Niveau. Genauso unsinnig wie eine BU, welche monatlich 1000€ zahlt.
Im Falle der Erwerbsunfähigkeit bekommst du von der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente. Mit der Auszahlung dieser hast du auch Anspruch auf Auszahlung der Erwerbsminderungsrente der VBL. Wenn du ü60 bist, kriegst du deine VBL Rente ab da ausgezahlt in der Höhe, wie du Punkte gesammelt hast. Wenn du u60 bist, wird anhand deiner Einzahlungen der letzten 3 Jahre linear prognostiziert, wie viele VBL Rentenpunkte du mit 60 hättest und bekommst auf Grundlage dessen die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.

Je nach Entgeltgruppe und bisherigem Verdienst kommst du da etwa in die Nähe der Mindestpension. Hast du dann noch eine BU mit 1.000€, lebst du besser als viele arbeitende Menschen. Zumindest bis zum Renteneintrittsalter.

Rentenonkel

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #8 am: 26.08.2024 09:03 »

Und was sollen diese Bausteine in der Realität wert sein? Vermutlich liegt man bei Erwerbsunfähigkeit trotzdem auf Hartz4 Niveau. Genauso unsinnig wie eine BU, welche monatlich 1000€ zahlt.

Die Kernaufgabe des Versicherers ist es, Risikokollektive zu bilden. Das bedeutet, dass sich über den Versicherer viele Menschen zu einer Versichertengemeinschaft zusammenschließen. Der Versicherer erhebt von den Mitgliedern der Gemeinschaft eine risikoadäquate Prämie.

Wie hoch der risikogerechte Beitrag ausfällt, errechnet der Versicherer anhand von Statistiken. Der Versicherer ist angehalten, vorsichtig zu kalkulieren. Zu der eigentlich risikogerechten Prämie wird ein zusätzlicher Sicherheitspuffer aufaddiert, damit auch bei einer leichten Fehlkalkulation genügend Geld zur Verfügung steht, um die Schäden der Versichertengemeinschaft decken zu können. Wird der Sicherheitspuffer wie erwartet nicht gebraucht, entstehen Risikogewinne. Davon stehen 90 Prozent der Versichertengemeinschaft zu und 10 Prozent darf der Versicherer als Gewinn verbuchen.

Zusätzlich kalkuliert der Versicherer die Löhne für seine Mitarbeiter, Mietkosten für die Geschäftsräume und vieles mehr ein. Und nicht zu vergessen: Natürlich wird die Prämie in der Regel so kalkuliert, dass am Ende ein Gewinn für den Versicherer bleibt.

Das ist der Grund, warum üblicherweise für Versicherte im Mittel Versicherungen ein Verlustgeschäft sind.

Die VBL hat jedoch gegenüber klassischen Versicherungen mehrere Vorteile:

Zum einen ist sie eine Versicherung auf Gegenseitigkeit, dass heißt, die erwirtschafteten Gewinne kommen der Versichertengemeinschaft (und nicht den Aktionären) zu Gute.

Zum anderen sind die Verwaltungskosten sehr gering, da ja alle Versicherten bereits dort versichert sind und die Beiträge über das Gehalt eingezogen werden und nicht durch Inkassobereiche notfalls eingetrieben werden müssen.

Daher hat die VBL gegenüber klassischen Versicherungen erst einmal einen Wettbewerbsvorteil.

Die Frage, ob sich eine solche Versicherung überhaupt lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit können ein existenzbedrohendes Risiko sein. Eine solche Versicherung kann sinnvoll sein, wenn man nicht über genügend eigenen finanziellen Mittel verfügt, einen längeren Verdienstausfall überbrücken zu können. Zudem können auch Partnerin oder Kinder auf das Einkommen des Hauptverdieners angewiesen sein. Diese Versicherung wäre dann nicht nur für den Versicherten wichtig, sondern vor allem auch für die Familie.

Ich erlebe in der täglichen Praxis leider viele, die so denken, wie Du. Ich habe schon Menschen kennen lernen dürfen, die mit ihrem Auto einen schweren Unfall hatten und dann erwerbsgemindert wurden und mit der Rente knapp über H4 Niveau waren. Das Auto ist dank der Vollkaskoversicherung mit bspw 10.000 EUR versichert, die eigene Gesundheit nicht. Dabei wäre eine lebenslange BU von 1000 EUR genauso teuer gewesen und hätte bei 20 Jahren Rentenbezug eine versicherte Summe von 240.000 EUR bedeutet.

Da stellt sich mir die Frage, warum Menschen Ihre Autos oft besser versichern, als ihre eigene Gesundheit ...

Stressant

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #9 am: 14.10.2024 16:28 »
Zitat
Ich kenne das auch so, dass man sich das Geld bei weniger als 5 Jahren Einzahlung auszahlen lassen kann. Und zwar - soweit meine Infos - auch später noch.

Hatte ich angefragt bei der VBL Ost. Hatte 3,5 Jahre eingezahlt, aber mein Antrag auf Auszahlung wurde abgelehnt.

Das war die Begründung:
"Durch Beiträge des Arbeitnehmers zum Kapitaldeckungsverfahren im Abrechnungsverband Ost entstehen sofort unverfallbare Anwartschaften (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 1b Abs. 5 Betriebsrentengesetz)"

 

Bastel

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #10 am: 14.10.2024 21:02 »
. Dabei wäre eine lebenslange BU von 1000 EUR genauso teuer gewesen und hätte bei 20 Jahren Rentenbezug eine versicherte Summe von 240.000 EUR bedeutet.

Da stellt sich mir die Frage, warum Menschen Ihre Autos oft besser versichern, als ihre eigene Gesundheit ...

Was ist an 1000€ BU besser als Hartz4?

Rentenonkel

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #11 am: 14.10.2024 21:15 »
. Dabei wäre eine lebenslange BU von 1000 EUR genauso teuer gewesen und hätte bei 20 Jahren Rentenbezug eine versicherte Summe von 240.000 EUR bedeutet.

Da stellt sich mir die Frage, warum Menschen Ihre Autos oft besser versichern, als ihre eigene Gesundheit ...

Was ist an 1000€ BU besser als Hartz4?

Schau mal auf deine Renteninformation ganz oben. Von der da ausgerechneten Rente muss man noch etwa 13 Prozent KV und PV abziehen, dann kommt man auf den monatlichen Zahlbetrag für den Fall der Fälle.

Da machen 1.000 Euro monatliche BU Rente zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente in vielen Familien genau den Unterschied, ob man nur auf H4 Niveau oder deutlich besser leben kann.

Saxum

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #12 am: 15.10.2024 08:59 »
VBLklassik versichert. Vor kurzem kam die Rentenberechnung, die sich aus meinen Beiträgen in 2023 ergibt.

Ich habe ca. 55T€ verdient und bin 28 Jahre alt, was unter dem Strich ca. 10 Versorgungspunkten bzw. nach aktueller Berechnung 40€ monatlicher Rente ab 67 (also in ~40 Jahren) entspricht. Dafür habe ich jedoch auch etwa 900€ meiner Nettobezüge als Beiträge an die VBL gezahlt.

Guten Morgen,

hat man denn mal den VBLklassik Rechner (LINK) bemüht?

ch gehe davon aus, dass die "jetzige Anwartschaft" mit der "künftigen prognostizierten Anwartschaft" verwechselt wurde. Die 40 Euro ergeben sich wahrscheinlich, wenn man "jetzt" in Rente gehen würde.

Bei dem aktuellen Alter komme ich auf das Geburtsjahr 1992, und wir haben 55.000 € als Jahres-Bruttoverdienst. Da man "einige Jahre" gearbeitet hat, habe ich pauschal 4 Jahre angenommen und die "berücksichtigungsfähigen Versorgungspunkte = 0" als Start bei 2020 gesetzt. Der Renteneintritt erfolgt mit 67 Jahren, also ohne Abschlag.

Bei einer weiteren Anwendung der VBLklassik ohne jährliche Erhöhung kommt der Rechner auf 1.066,24 € monatliche Rente; mit einer jährlichen Erhöhung von 1 % auf 1.277,84 € monatliche Rente.

Falls man also davon ausgeht, dass man ab 67 "nur" 40 € monatliche Rente erhalten würde, ist diese Annahme falsch.

Die VBLklassik ist eine im TVöD festgeschriebene "Pflichtversicherung", die dazu dient, mit den Beamt*innen im öffentlichen Dienst gleichzuziehen. In der Pension sind bereits die "Rente" und die "Zusatzversorgung" zusammengeführt. Diese aufzulösen und das Geld in einen ETF zu investieren, ist in der Regel nicht vorgesehen; das kann man mit dem verbleibenden Netto tun.

Gewerbler

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #13 am: 15.10.2024 09:21 »
@Saxum:
Deine Rechnung stimmt soweit sicherlich und auch das Argument "Gleichziehen (oder zumindest Annährung) an Beamte" ist sicherlich ein richtiger Punkt.

Hier war aber ja die Frage, bzw. Ausgangslage, dass der Fragesteller plant, "in 2-5 Jahren den ÖD zu verlassen" und sich dann die Anwartschaft auszahlen zu lassen und anders anzulegen. Das sind natürlich andere Voraussetzung, da sich dann die Einzahlungen in die VBL natürlich nicht mehr erhöhen.

Mein Anstoß war ja deshalb auch die Frage, wie sicher und endgültig der Abschied aus dem öD ist.

Saxum

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Antw:Rechnet sich die VBLklassik
« Antwort #14 am: 15.10.2024 09:39 »
Aahh. Ich entschuldige mich. Diesen Punkt habe ich echt irgendwie überlesen und ging natürlich davon aus, dass der TE bis zum Ruhestand im öD bleibt und fälschlicherweise von "40 € Zusatzversorgung" ausginge. Mein Fehler, danke für den Hinweis.

In dem Fall habe ich nur folgenden Passus im ATV gefunden:

§ 22 Zahlung und Abfindung

"Die Satzung der Zusatzversorgungseinrichtung kann vorsehen, dass Betriebsrenten, die einen Monatsbetrag von bis zu 30 Euro nicht überschreiten, abgefunden werden. Darüber hinaus kann die Abfindung der Betriebsrente ermöglicht werden, wenn die Kosten der Übermittlung der Betriebsrenten unverhältnismäßig hoch sind."

Satz 1 klappt ja bei 40 € schon nicht mehr, Satz 2 könnte eventuell noch zutreffen.