Liebe Community,
ich bin in einer Kommune in Nordrhein-Westfalen tätig, die über 500.000 Einwohner zählt. Nach meinem Quereinstieg habe ich die Qualifikation zum Verwaltungsfachwirt erworben und bin aktuell in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert. Heute hat uns der Personalrat einen Newsletter zur Novellierung des Dienstrechts zukommen lassen. Darin wird unter anderem folgendes ausgeführt: "Zudem soll eine Einstellung in ein Beamtenverhältnis erstmals auch ohne Laufbahnprüfung möglich werden, sofern man eine den Vorbereitungsdiensten gleichwertige Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung nachweisen kann. Allerdings wird nicht näher erläutert, welche Ausbildungen als gleichwertig anerkannt werden könnten."
In § 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) heißt es ebenfalls: "In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat."
In diesem Zusammenhang stellt sich mir folgende Frage: Als ich meinen Vertrag zur Qualifikation zum Verwaltungsfachwirt erhielt, war darin festgehalten, dass der Abschluss zum Verwaltungsfachwirt dem akademischen Grad "Bachelor of Laws" gleichgestellt sei. Ein solcher Abschluss gilt ja in der Regel als Voraussetzung für die Befähigung zum gehobenen Dienst. Seht ihr daher die Möglichkeit, dass ich auf dieser Grundlage verbeamtet werden könnte? Oder habt ihr vielleicht weitere Informationen zur anstehenden Novellierung des Dienstrechts, die in diesem Zusammenhang relevant sein könnten?
Für eure Einschätzungen und Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.