Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Novellierung des LBG
Casa:
Ohne den Landespersonalausschuss zu bemühen ist mir kein Beamtenrecht bekannt, das eine direkte Einstellung in den gD ermöglicht, wenn kein Hochschulabschluss vorliegt und eine gesonderte (Nach)qualifizierung vorliegt.
Der BL-II, VL-II, FL-II (wie auch immer er bei euch heißen mag) und ein Bachelor / Diplom (FH) entsprechen Stufe 6 des deutschen Qualifikationsrahmens. Der DQR ist aber nicht maßgebend.
Ich bin selbst in der Ausbildung tätig und bei allem Respekt für deine Leistung entsprechen der BL-II und auch manche Hochschulabschlüsse nicht der Schwierigkeit eines Vorbereitungsdienstes.
--- Zitat --- Die Möglichkeit, andere Bewerber zu berufen, gab es schließlich schon vorher.
--- End quote ---
Dann aber wenigstens mit Hochschulabschluss für den gD UND einer Nachqualifizierung.
Hugo Stieglitz:
--- Zitat von: Casa am 22.08.2024 18:16 ---Ich bin selbst in der Ausbildung tätig und bei allem Respekt für deine Leistung entsprechen der BL-II und auch manche Hochschulabschlüsse nicht der Schwierigkeit eines Vorbereitungsdienstes.
--- Zitat --- Die Möglichkeit, andere Bewerber zu berufen, gab es schließlich schon vorher.
--- End quote ---
Dann aber wenigstens mit Hochschulabschluss für den gD UND einer Nachqualifizierung.
--- End quote ---
Also in NRW bekommt man im Vobereitungsdienst auch Creditpoints für die Praxisabschnitte in den Ämtern und da ist meine Erahrung, ist die Qualität der Ausbildung höchst unterschiedlich. Ich würde in der Pauschalität, den Vorbereitungsdienst gegenüber einem Hochschulabschluss nicht als bedeutend schwieriger bezeichnen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version