Hallo liebe Forenschreiber,
ich habe eine Frage bzgl. eines Pärchens, beide Beamte, die nun ihr erstes Kind erwarten.
Im Internet finden wir Infos bzgl. Elternzeit und Elterngeld für angestellte Arbeitnehmer. Inwiefern unterscheiden sich die Regelungen denn für Beamte? Wir freuen uns über detaillierte Infos zu Landesbeamten (Sachsen) und Kommunalbeamten, wenn möglich. Beispielsweise:
- Bekommt man neben dem Elterngeld noch weitere Zuschüsse?
- Wie ist das mit der Krankenversicherung bzgl. Beihilfe und Kosten?
- Gibt es andere Regelungen zu Teilzeit als bei Angestellten?
Schreibt gerne alles auf, was euch einfällt!Ganz lieben Dank schon einmal!