Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Personalrat: Fragen zur Umsetzung und Übertragung höherwertigen Tätigkeiten
UNameIT:
--- Zitat von: Ramirez am 22.08.2024 22:37 ---
--- Zitat von: Casa am 22.08.2024 17:40 ---
--- Zitat ---Wie viel Zulage steht dem Beschäftigten zu?
--- End quote ---
Spätestens mit dem ersten juristischen Staatsexamen liegt ein wissenschaftlicher Hochschulabschluss vor.
...
Der Jurist ist also zwingend mit höhenmäßig E13 zu bezahlen. Die Forderung der Zulage am 21.08.2023 kann so ausgelegt werden, dass auch die höhere Vergütung für die vergangenen 6 Monate gefordert wird und nicht erst ab Neubewertung der Stelle mit EG14. Er wird wenigstens ab August 2023 in Höhe der E14 zu bezahlen sein.
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--- End quote ---
Das ist falsch, er hat Aufgaben die nach EG11 bewertet sind, da interessiert ein Staatsexamen nicht die Bohne. Würde er putzen wäre es die EG1, auch mit einem Nobelpreis.
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Naja , nach Schilderung des TE hat er Aufgaben übertragen bekommen die einer E14 entsprechen. Also muss er nach Tarifautomatic wie eine E14 bezahlt werden.
Is im Tarifvertrag geregelt, ab wann eine vorübergehende Übertragung nicht mehr als vorübergehend gilt.
Schinkensandwich:
Hat der Beschäftigte tatsächlich bei Dir als PR um Unterstützung angefragt?
Wundert mich etwas, dass sich der als Jurist und (ehem.) Leiter der Personalabteilung da nicht selbst zu helfen weiß. Die Sache wirkt zwar etwas kompliziert, aber im Kern sind die wesentlichen Punkte doch mehr oder weniger durch Tarifvertrag und Rechtsprechung klar geregelt und es sollte für einen Juristen und/oder erfahrenen Personaler kein Problem darstellen, das richtig einzuschätzen.
Spidersangel:
Da für ihn keine Stelle im Stellenplan vorgesehen ist, bleibt es bislang bei der vorübergehenden Übertragung, die im Grunde ja auch bereits abgelaufen ist.
Wenn ich so eine Grütze schon lese......
Stellen in irgendwelchen Stellenplänen sind Beamtengedöns und für Angestellte im Tarifrecht nicht anwendbar.
Mal wieder ein Personalamt, welches nullkommanull Ahnung von Seiner Arbeit hat.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Spidersangel am 23.08.2024 10:06 ---Da für ihn keine Stelle im Stellenplan vorgesehen ist, bleibt es bislang bei der vorübergehenden Übertragung, die im Grunde ja auch bereits abgelaufen ist.
Wenn ich so eine Grütze schon lese......
Stellen in irgendwelchen Stellenplänen sind Beamtengedöns und für Angestellte im Tarifrecht nicht anwendbar.
Mal wieder ein Personalamt, welches nullkommanull Ahnung von Seiner Arbeit hat.
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Natürlich sind Stellen/Stellenpläne für die Eingruppierung von TB unbeachtlich, es kann aus Arbeitgebersicht ja aber schon (ein auch zulässiger) Grund sein, Tätigkeiten für welche keine Stellen im Haushaltsplan hinterlegt/freigegeben sind, erst auch einmal solange vorübergehend zu übertragen, bis eine Stelle im Haushaltsplan genehmigt wurde. Die vorübergehende Übertragung muss nur billigem Ermessen entsprechen, es muss noch nichtmal die Hürde "sachlicher Grund" übersprungen werden.
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