Autor Thema: Übernahme von Stufenlaufzeiten bei Wechsel von E-Tabelle in SuE  (Read 2173 times)

chegator

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Übernahme von Stufenlaufzeiten bei einem Wechsel von der „E-Tabelle“ (konkret E5, Stufe 3) in den SuE-Bereich (konkret S8a). Angenommen, ein Arbeitnehmer absolviert eine Weiterbildung, die ihn zu Tätigkeiten im SuE befähigt, und der gleiche Arbeitgeber überträgt ihm nach Abschluss der Weiterbildung diese Tätigkeiten mit einer Änderung des Arbeitsvertrages.

Wie wirkt sich dieser Wechsel auf die Stufenlaufzeit aus?

  • Wird die bisherige Stufe (E5, Stufe 3) in den SuE-Bereich übertragen, auch wenn die Tätigkeiten völlig unterschiedlich sind (z. B. Handwerker wechselt zu Erzieher)?
  • Wird der Wechsel wie eine Neueinstellung gewertet?
  • Kann der Arbeitgeber einschlägige Berufserfahrung anerkennen, selbst wenn diese vor Abschluss der Weiterbildung in einem anderen Bereich liegt?

Über Erfahrungen oder Kenntnisse zu dieser Thematik würde ich mich freuen!

Danke vorab!

TVOEDAnwender

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Les mal die PE Nr. 2 zu Paragraph 17.4/4a/5 TVöD/VKA:
Zitat
2.  Bei Eingruppierung in eine Entgeltgruppe, die einer anderen als der bisherigen Entgelttabelle zugeordnet ist (Tabellenwechsel), werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der bisherigen Entgeltgruppe erreicht haben.

Stufe wird mitgenommen, Stufenlaufzeit beginnt von neuem. Die PE wurde 11.2022 eingefügt in Reaktion auf folgendes BAG Urteil:
https://betriebs-berater.com/4717/2021/bag-stufenzuordnung-tabellenwechsel/

Die VKA hatte jedoch vorher schon den AG empfohlen entsprechend der (neuen) PE zu verfahren. Seit 11/22 ist dies nun rechtssicher.
« Last Edit: 22.09.2024 23:24 von TVOEDAnwender »

Casa

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Hätte er nicht in den TV SuE eingruppiert werden müssen, sodass er im SuE Stufenlaufzeit erwirbt?

Falls nein, hat er faktisch Aufgaben erfüllt, die Mitarbeitern im TV SuE unterfallen. Müsste er die Zeit mit SuE-Aufgaben nicht als Stufenlaufzeit erhalten?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

TVOEDAnwender

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Hätte er nicht in den TV SuE eingruppiert werden müssen, sodass er im SuE Stufenlaufzeit erwirbt?

Falls nein, hat er faktisch Aufgaben erfüllt, die Mitarbeitern im TV SuE unterfallen. Müsste er die Zeit mit SuE-Aufgaben nicht als Stufenlaufzeit erhalten?

Ein Tabellenwechsel wird seit 11.2022 wie eine Höhergruppierung nach § 17 (4) TVöD behandelt.
Er muss erst dann nach "SuE" eingruppiert werden, wenn er auch tatsächlich die Tätigkeiten übertragen bekommt.
Das Beispiel vom TE war ja genau richtig:

Beschäftigter war bislang Handwerker in EG 5, macht nebenberuflich eine Weiterbildung zum Erzieher (falls es sowas gibt, keine Ahnung) und ihm werden nach Abschluss dieser Weiterbildung durch den gleichen Arbeitgeber als Erzieher in EG S8a übertragen. Durch die Übertragung der SuE-Tätigkeit wechselt er aus der "allg. Tabelle" (Anlage A) in die "S-Tabelle" (Anlage C). Nach der Definition des § 17 Abs. 4 ist nur eine Höhergruppierung jedoch nur die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in derselben Tabelle, der Tabellenwechsel fiel bislang nicht unter diese Regelung. Durch die neue PE seit 11.2022 ist der Tabellenwechsel jetzt aber der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD gleichgestellt. Ergo: Stufe wird mitgenommen - Stufenlaufzeit fängt an von neu!