Hätte er nicht in den TV SuE eingruppiert werden müssen, sodass er im SuE Stufenlaufzeit erwirbt?
Falls nein, hat er faktisch Aufgaben erfüllt, die Mitarbeitern im TV SuE unterfallen. Müsste er die Zeit mit SuE-Aufgaben nicht als Stufenlaufzeit erhalten?
Ein Tabellenwechsel wird seit 11.2022 wie eine Höhergruppierung nach § 17 (4) TVöD behandelt.
Er muss erst dann nach "SuE" eingruppiert werden, wenn er auch tatsächlich die Tätigkeiten übertragen bekommt.
Das Beispiel vom TE war ja genau richtig:
Beschäftigter war bislang Handwerker in EG 5, macht nebenberuflich eine Weiterbildung zum Erzieher (falls es sowas gibt, keine Ahnung) und ihm werden nach Abschluss dieser Weiterbildung durch den gleichen Arbeitgeber als Erzieher in EG S8a übertragen. Durch die Übertragung der SuE-Tätigkeit wechselt er aus der "allg. Tabelle" (Anlage A) in die "S-Tabelle" (Anlage C). Nach der Definition des § 17 Abs. 4 ist nur eine Höhergruppierung jedoch nur die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit in derselben Tabelle, der Tabellenwechsel fiel bislang nicht unter diese Regelung. Durch die neue PE seit 11.2022 ist der Tabellenwechsel jetzt aber der stufengleichen Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD gleichgestellt. Ergo: Stufe wird mitgenommen - Stufenlaufzeit fängt an von neu!