Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung / Gehaltsabrechnung
CCAAChris4711:
Hallo zusammen,
ich überlege aktuell meinen Arbeitgeber aus dem TVÖD zu verlassen und zu einem anderen Arbeitgeber im TVÖD zu wechseln (Beides Kommunen).
Ich habe eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende und wäre dann ab dem 01.01.25 frei für meinen neuen Arbeitgeber. Dafür muss ich halt bis Mitte November kündigen. Steht mir dennoch das "Weihnachtsgeld" des alten Arbeitgebers zur Verfügung? Immerhin bin ich am 01.12.24 noch im Dienst, auch wenn die Kündigungsfrist bereits läuft.
Zweite Frage: Mein potenzieller neuer Arbeitgeber möchte eine Gehaltsabrechnung meines aktuellen Arbeitgebers sehen. Ich weiß nicht warum, würde mich aber interessieren.
Nur wegen der aktuellen Entgeltstufe oder gibts dort noch mehrere Infos die dort abgefragt / überprüft werden?
Danke und schönen Abend.
Ramirez:
Die Jahressonderzahlung steht Ihnen zu.
Die Abrechnung geht den neuen AG nichts an, ist halt die Frage ob man so anfangen möchte. Vielleicht einfach mal fragen warum diese vorgelegt werden soll.
Gewerbler:
Wenn es um die Entgeltgruppe/-stufe geht, könnte man den Rest der Abrechnung ja schwärzen.
Ich kenne es aber auch so, dass man von der Personalabteilung ein Dokument kriegt, in dem genau die bisherigen Stufenaufstiege und der voraussichtliche nächste Aufstieg gelistet werden. So kann im Idealfall die Zeit komplett anerkannt werden und nahtlos weitergehen (wenn der neue AG gewillt ist, versteht sich...).
Koelner4711:
Hallo,
bei mir ist es ähnlich und ich habe folgende Frage:
Meine Kündigungsfrist liet bei 6 Wochen zum Quartalsende. Sprich ich muss Mitte November kündigen um beim neuen Arbeitgeber anfangen zu können.
Nun ist es so, dass ich noch 15 Urlaubstage und ca. 160 Mehrarbeitsstunden habe.
Muss ich diese vorher "abfeiern" oder kann ich mir diese auch auszahlen lassen zu Ende des Jahres?
clarion:
Hallo,
Das ist mit dem alten AG abzuklären. Es ist durchaus auch fair eher Bescheid zu sagen, wenn man alles in Sack und Tüten hat. Sonst würdest Du ja u.U. ab dem Tag der Kündigung zu Hause bleiben, um alles abzufeiern.
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