Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Umsetzung Eingruppierungsfeststellungsklage
Casa:
--- Zitat von: MoinMoin am 23.08.2024 13:41 ---Kannst du nicht mit dem Urteil in der Tasche ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?
Und dann müssen sie doch Stellung beziehen und haben mehr Kosten und die Zinsen sind dann auch fixiert und der Gerichtsvollzieher wird es dann schon auf dein Konto überweisen.
Einen andere Weg sehe ich nicht, wenn der AG noch nicht mal Abschlagszahlungen anbietet.
Zahlt er eigentlich aktuell das korrekte Entgelt?
Ansonsten musst du da natürlich auch aufpassen, dass die tarifliche Ausschlussfrist nicht greift.
--- End quote ---
Aus Urteilen kann vollstreckt werden, wenn sie einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Das sollte hier der Fall sein.
--- Zitat von: MonaLies am 26.08.2024 11:01 ---Tja, eigentlich hätte ich erwartet, und wir reden hier von einer öffentlichen Behörde, dass mein AG das Urteil von sich aus umsetzt und man nicht noch ein weiteres gerichtliches Verfahren auf den Weg bringen muss.
Zinsen usw. für den Zahlungsausfall wurden im Urteil festgesetzt, die nach jedem Monat natürlich höher ausfallen.
Das richtige Entgelt bekomme ich weiterhin nicht. Wie schon erwähnt, es passiert gar nichts. :(
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Anmahmen, Frist zur Umsetzung bis zum 01.10.2024 setzen und die Vollstreckung des Urteils androhen.
Zwischenzeitlich kannst du (ggf. über deine RAin) unter Vorlage der Ausfertigung des Urteils beim Arbeitsgericht eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen.
Für die Zwangsvollstreckung in bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten gegenüber der öffentlichen Hand ist üblicherweise eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde notwendig. Diese kannst du zwischenzeitlich beantragen.
MoinMoin:
@Casa: Muss man das wirklich so kompliziert machen?
Ich würde einfach hier das Mahnverfahren einläuten.
https://www.online-mahnantrag.de/
Wenn der AG das solange schleifen lässt, dann lässt man andere Profis ran.
Und ich denke so ein Schreiben vom Gericht bewegt da mehr als ein bitte danke.
Maximal würde ich mit dem AG nochmals darauf hinweisen, dass das dein nächster Schritt ist, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen Geld auf dem Konto ist.
Casa:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.08.2024 13:47 ---@Casa: Muss man das wirklich so kompliziert machen?
Ich würde einfach hier das Mahnverfahren einläuten.
https://www.online-mahnantrag.de/
Wenn der AG das solange schleifen lässt, dann lässt man andere Profis ran.
Und ich denke so ein Schreiben vom Gericht bewegt da mehr als ein bitte danke.
Maximal würde ich mit dem AG nochmals darauf hinweisen, dass das dein nächster Schritt ist, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen Geld auf dem Konto ist.
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Mit dem Mahnverfahren kann ein Titel geschaffen werden, der die Voraussetzung für die Vollstreckung ist. Hier existiert bereits ein Titel in Form des arbeitsgerichtlichen Urteils. Das Urteil liegt nur noch nicht in vollstreckbarer Ausfertigung vor. Eine doppelte Titulierung der Forderung ist unzulässig.
Selbst wenn ein Mahnverfahren in Betracht kommt, wird im allerschnellsten Falle innerhalb eines Monats kein Vollstreckungstitel vorliegen.
Für zukünftige Forderungen kann, je nach Tenor des Urteils und mit Blick auf die 6-monatige Ausschlussfrist, eine erneute Titulierung der Forderung notwendig werden. Das sollte man im Blick haben.
Schinkensandwich:
Wurde im Urteil eine Revision beim LAG zugelassen?
Gerade wenn das Urteil nicht nur Dich betrifft, sondern auch noch eine ganze Reihe der Kollegen und das somit auch eine gewisse grundsätzliche Bedeutung hat, könnte ich mir schon vorstellen, dass der Arbeitgeber sehr genau prüft ob er in Berufung geht.
Vielleicht dauert es auch deshalb so lang.
MoinMoin:
Ah wieder was gelernt,
also kann man mit dem Titel den Gerichtsvollzieher losjagen?
Oder was fehlt da nach 6 Monaten?
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