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[RP] Beförderung A13 nach A14

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arual:
Hallo, kurz zu mir: Verwaltungsbeamtin W 37 Jahre alt, Lebenszeitverbeamtung 01.07.2023, derzeit A 13 hD. Ich "habe" eine A 14 Planstelle. Verbeamtung erfolgte insgesamt recht spät, weil ich vorher Angestellte im öD war (E 13 mit Master).
Wann kann ich frühestens in die A 14 befördert werden?
Auch intensives Lesen von Laufbahnverordnung (LbVO) RP und des Landesbeamtengesetzes (LBG) RP hilft mir nicht weiter. Vielleicht ist es eine zu simple Frage. Danke für eine Hilfe.

Grandia:
- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024
- Nach der Bewährungszeit der Planstelle. Die Bewährungszeiten sollten in der Laufbahnverordnung stehen. 6 Monate mindestens steht bei euch in Paragraph 12 des LbVO.

mmp:
"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"

Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?

§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.

Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.

Fragmon:
Landesbeamtengesetz(LBG)

§ 21Beförderung
(2) Eine Beförderung ist nicht zulässig

2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit, es sei denn, die Beamtin oder der Beamte hat während der Probezeit hervorragende Leistungen gezeigt

Das ist ja erreicht, also kannst du jederzeit, wenn die Beurteilung und die Vergleichsgruppe es zulässt befördert werden. Vermutlich gibt es aber bei euch innerorganisatorische Beförderungseckwerte. Dort sind die "Wartezeiten" meist exakter geregelt und überwiegend abhängig von der Punktzahl.

Grandia:

--- Zitat von: mmp am 23.08.2024 11:47 ---"- 1 Jahr nach der letzten Beförderung, also am 01.07.2024"

Ist die Ernennung zum BaL einer Beförderung gleichzusetzen?

§ 21 LBG - Beförderung
und § 12 LbVO – Erprobungszeit.

Würde hier sechs Monate heranziehen und einfach einen Antrag auf Beförderung stellen.

--- End quote ---

Die Ernennung zum BaL ist eine Beförderung.

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