Autor Thema: Elternzeit und Elterngeld  (Read 1981 times)

Reiselustig23

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Elternzeit und Elterngeld
« am: 22.08.2024 16:30 »
Hallo liebe Forenschreiber,  :)

ich habe eine Frage bzgl. eines Pärchens, beide Beamte, die nun ihr erstes Kind erwarten.

Im Internet finden wir Infos bzgl. Elternzeit und Elterngeld für angestellte Arbeitnehmer. Inwiefern unterscheiden sich die Regelungen denn für Beamte? Wir freuen uns über detaillierte Infos, wenn möglich. Beispielsweise:

- Bekommt man neben dem Elterngeld noch weitere Zuschüsse?
- Wie ist das mit der Krankenversicherung bzgl. Beihilfe und Kosten?
- Gibt es andere Regelungen zu Teilzeit als bei Angestellten?

Schreibt gerne alles auf, was euch einfällt!


Ganz lieben Dank schon einmal! :)

matthew1312

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Antw:Elternzeit und Elterngeld
« Antwort #1 am: 22.08.2024 17:19 »
Kursorisch:

Gemäß MuSchEltZV gibt es 31 Euro pro Monat Krankenversicherungszuschuss, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Nachzulesen hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/muscheltzv/__9.html

Ferner steigt der Bemessungssatz der Beihilfe von 50 % auf 70 % während der Elternzeit. Auch schon bei dem ersten Kind!

https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/__46.html
(Absatz 3 Satz 5)

Ansonsten wäre noch zu beachten, dass das Nehmen von Elternzeit dazu führen kann, dass der Jahresurlaub anteilig gekürzt wird. Richtet sich nach vollen Kalendermonaten. Worst case ist also eine Geburt am Monatsersten. Verrückt! Hängt hiermit zusammen: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

Ansonsten gibt es hier noch einen neuen Artikel: https://beamte.verdi.de/themen/++co++10f31284-4b56-11ef-9315-77c9493b8831

Gruenhorn

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Antw:Elternzeit und Elterngeld
« Antwort #2 am: 22.08.2024 18:53 »
Elternzeit schmählert ggf. die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten. Je nachdem, ob die zugehörige Erziehungszeit angemeldet wird.

Max

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Antw:Elternzeit und Elterngeld
« Antwort #3 am: 23.08.2024 09:39 »
Gruenhorn, kannst du das noch etwas ausführen was hier ggf. beachtet oder getan werden muss?

Hat das auch etwas hiermit zu tun und was ist es,  dass man hier beantragen muss und wo und wer:
https://www.dbb.de/artikel/anerkennung-von-kindererziehungszeiten-endlich-gleich-viel-wert.html
Zitat
Die Neuregelung erfasst systematisch zwei unterscheidbare Fallkonstellationen. Erstens: Für die Geburt des Kindes innerhalb des Beamtenverhältnisses wurden bislang pauschal sechs Monate volle Bewertung als ruhegehaltfähige Dienstzeit ab Geburt berücksichtigt. Dies wird sich nun deutlich verändern – und in den weit überwiegenden Fällen verbessert, weil künftig ein Kindererziehungszuschlag in Höhe von 30 Monaten (2,5 Jahre) entsprechend den Regelungen des SGB VI gewährt wird. Allerdings erfolgt keine Berücksichtigung von Amts wegen, sondern es bedarf der Wahrnehmung eines Antragsrechts. Allerdings wird dem Antrag stattgegeben, d. h. die Versorgungsbezüge werden neu festgesetzt, wenn die Gewährung des neuen KEZ bei gleichzeitigem Wegfall der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach altem Recht eine finanzielle Verbesserung bewirkt.


Rentenonkel

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Antw:Elternzeit und Elterngeld
« Antwort #4 am: 23.08.2024 12:07 »
Grundsätzlich erhält der Elternteil den Zuschlag, der sich überwiegend um die Kindererziehung kümmert. Sollten sich beide Elternteile gleichzeitig um die Erziehung kümmern, weil beide gleichzeitig entweder Elternzeit haben oder beide in gleichem Umfang berufstätig sind, bekommt es die Mutter.

Problematisch wird es also, wenn beide Elternteile parallel Elternzeit nehmen. Dann geht ein Elternteil bei der späteren Versorgung auf jeden Fall leer aus.

Allerdings ist es generell ja möglich, während der Elternzeit gleichzeitig in Teilzeit von bspw. 20 % zu dienen, um Lücken zu vermeiden. Wenn man dann noch vorher ausreichend Überstunden aufgebaut hat, ist es einem ja unbenommen, diese Überstunden durch Freizeitausgleich während der Teilzeittätigkeit ganz oder teilweise abzubauen  ;)