Autor Thema: [HH] Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO  (Read 1295 times)

HamburgerJung

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Moin zusammen,

ich würde mich gerne verbeamten lassen und befinde mich nun seit etwas mehr als einem Jahr auf einer E13 Stelle.
Meine Vorgesetzten würden dies auch befürworten.

Nun bin ich aber Quereinsteiger und §14 HmbLVO sagt:
"mindestens zwei Jahre, für das zweite Einstiegsamt einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 mindestens drei Jahre ausgeübt wurden."

Sind die 3 Jahre in irgendeiner Form verkürzbar? Hatte nach meinem Master ansonsten nur Positionen in E10.

Vielleicht kennt hier ja jemand einen Weg zur Verkürzung.

Viele Grüße und vielen Dank!
« Last Edit: 26.09.2024 23:38 von Admin »

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,717
Antw:Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO
« Antwort #1 am: 24.08.2024 08:06 »
Nein, ich kenne keinen Weg. Etwas wert muss das Referendariat ja noch sein..

angfhh

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO
« Antwort #2 am: 30.08.2024 17:26 »
Ist möglich über §4 Abs. 2 HmbLVO-AllgD

HamburgerJung

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Verkürzung der Fristen aus §14 HmbLVO
« Antwort #3 am: 31.08.2024 11:16 »
und wie genau?
Nach Erwerb meines Masters war nicht viel Berufserfahrung.

Würde mich über eine Aufklärung freuen :-) und danke für die info!

Ist möglich über §4 Abs. 2 HmbLVO-AllgD