Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Urlaubsabgeltung wann beginnt die Ausschlussfrist
Koschte:
Hallo, mein Dienstverhältnis ruht noch bis 31. Dezember wegen der befristeten Erwerbsminderungsrente. Endgültig endet es dann wegen meiner Kündigung am Jahresende. Mir steht noch Urlaubsabgeltung zu. Ich hab gelesen die muss man binnen sechs Monaten beantragen. Wann beginnt diese Frist? Am 31. Dezember oder schon am 31. Juli, (Eintritt in die befristete Erwerbsminderung am 1. August).
Ich habe heute meine komplette Abmeldung und die Lohnsteuerbescheinigung zum 31. Juli bekommen und hab Sorge dass dadurch etwas schief geht. Die Urlaubsabgeltung wollte ich im kommenden Jahr beantragen.
Marie Kreutz:
Hallo, nach § 37 TV-L solltest Du den Antrag auf Abgeltung innerhalb von sechs Monaten nach dem Beschäftigungs-Ende stellen.
TV- § 37
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.
MoinMoin:
Ich denke das gilt dann aber nur für den tariflichen Urlaub, für den gesetzlichen nicht.
Aber worin sollte das Problem liegen, die Abgeltung jetzt schon zu beantragen.
Entweder die zahlen oder die schreiben, geht erst nach Beendigung vom Arbeitsverhältnis und dann wiederholt man den scheiß halt am 2.1.
Koschte:
Danke, ich möchte die Zahlung erst im April 2025 haben. Das müsste ja dann noch reichen. Das hat SV rechtliche Gründe.
Koschte:
Ich hab meine Abmeldung zum 31.7.2024 und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis dahin erhalten. Ist das technisch in Ordnung und nötig?
Offiziell endet mein Dienstverhältnis erst am 31. Dezember?
Dann müssten sie den Personalfall im November wegen der Sonderzahlung extra noch mal aufmachen.
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