Hallo an alle,
ich bin seit vielen Jahren als Landesbeamtin m. D. in verschiedenen Bereichen eingesetzt, jetzt seit ca. 7 Jahren dauerhaft auf einer Stelle A8. Diese wurde mir jedoch nicht übertragen, sondern ich bin nur mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte beauftragt. Der Dienstposten wird aber nicht ausgeschrieben. Ich werde nach A7 besoldet und habe durch diese Praxis keine Möglichkeit, in diesem Bereich zumindest die A8 zu erreichen. Die Frage, die sich mir stellt ist, ob ich einen Anspruch auf einen Dienstposten habe. Da ich kein Einzelfall bin, drängt sich die Vermutung auf, dass Dienstposten mit Bedacht nicht ausgeschrieben werden, um eine Höhergruppierung zu verhindern oder zumindest weit zu verzögern. Müssen Dienstposten, die nach GVPL. fest vorhanden sind nicht innerhalb bestimmter Fristen ausgeschrieben werden? Dienstposten in anderen Bereichen kommen nicht in Betracht, da ich mich in meinem Bereich sehr wohlfühle und inzwischen auch sehr viel Erfahrung habe. Ich würde mich sehr über ein bisschen Hilfe freuen. LG Natalie