Autor Thema: TV-L, Urlaub Langzeiterkrankung  (Read 1886 times)

Oolong

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TV-L, Urlaub Langzeiterkrankung
« am: 25.08.2024 18:20 »
TV-L, Bayern, Universität Regensburg:
AN ist von 1.2.23 bis 15.2.24 erkrankt. Resturlaub aus 2022 noch 12 Tage vorhanden (ohne Erkrankung gültig bis 30.9.23). Wie viel Tage gesetzlichen Urlaub bzw. tariflichen Urlaub kann AN ab 16.2.24 noch nehmen?
Und bis wann, - inwieweit gilt hier die 15-Monatsfrist bei Langzeiterkrankung?
MfG

caireen

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Antw:TV-L, Urlaub Langzeiterkrankung
« Antwort #1 am: 27.08.2024 11:57 »
Der gesetzliche Mindesturlaub  (20 Tage bei 5 Tage-Woche)der wegen Erkrankung nicht angetreten werden kann verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Hier ist der Urlaub aus 2022 am 31.03.2024 verfallen.

Der tarifliche  (Mehr)Urlaub aus 2022 ist bereits 2023 verfallen.
Der Urlaub aus 2023 ist nach TVL am 31.03.2024 verfallen falls es keine anderweitige Regelung der UNI zur Einbringungsfrist gibt.

Der 16.02.2024 ist schon lange vorbei. Hier hätte der AN seinen Urlaub aus 2023 antreten können und auch den restlichen gesetzlichen Urlaub von 2 Tagen.

Capo

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Antw:TV-L, Urlaub Langzeiterkrankung
« Antwort #2 am: 27.08.2024 12:48 »
Es gibt im TV-L für die Universitäten folgende Sonderregel unter §40:
"§ 26 Absatz 2 gilt in folgender Fassung:
"(2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub bis zum 30. September
des folgenden Jahres genommen sein."
Das heißt der Urlaub aus dem Jahr 2022 wird in das Jahr 2023 Übertragen und kann bis zum 30 September 2024 genommen werden.

MoinMoin

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Antw:TV-L, Urlaub Langzeiterkrankung
« Antwort #3 am: 28.08.2024 08:02 »
Ich denke viele AGs die auch Dienstherr sind, haben haben ebenfalls auf 30 September umgestellt zwecks gleichstellen zu den Beamten.