Autor Thema: Eingruppierung nach externem Studium  (Read 6537 times)

Mendros

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Eingruppierung nach externem Studium
« am: 27.08.2024 11:55 »
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Thema Eingruppierung nach Abschluss eines externen Studiums.

Kurze Hintergrundinfos:
Ich bin seit Ende 2021 Bundesbeamter im mittleren nichttechnischen Dienst der Bw, Quereinsteiger, bereits lebenslang verbeamtet und habe nebenbei ein externes Fernstudium in BWL (Bachelor) laufen. Dieses werde ich hoffentlich nächstes Jahr um diese Zeit abgeschlossen haben. Kann man bereits sagen, wo ich nach Abschluss des Studiums eingruppiert werde bzw. wie das Prozedere ist? Starte ich als "Neuer" im Einstiegsamt? A9? A10?

Gehört habe ich schon von internen Aufstiegsmöglichkeiten oder auch Aktionen wie: "extern bewerben, als Angestellter eingestellt werden und irgendwann wieder Beamter sein". Aber das Ganze ist etwas undurchsichtig.

Ich wüsste einfach nur, wohin die Reise gehen könnte bzw. auch auf welche anderen Positionen ich mich bewerben kann, sofern es innerhalb meines aktuellen Bereichs nichts passendes gibt.

Danke an jeden der hier ein wenig Lichts ins Dunkel bringt!

Thoth

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #1 am: 27.08.2024 12:06 »
Du bewirbst dich auf eine extern ausgeschriebene g.D. Stelle, sobald du den Bachelor in der Tasche hast und durchläufst das Verfahren nach § 24 BLV (Bewährung).

Auf dieser Stelle arbeitest du dann 1 1/2 Jahre mit deiner m.D. Besoldung. Nach dieser Zeit hast du die Laufbahnbefähigung für den g.D. erlangt und die Bewährungszeit absolviert (§§ 24, 20 Abs. 1 BLV) und bekommst somit das g.D. Amt übertragen mit der entsprechenden Einstiegsbesoldung im g.D. (A9).

Max

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #2 am: 27.08.2024 17:35 »
Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.

Mendros

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #3 am: 29.08.2024 11:51 »
klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.

Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.

Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern


EiTee

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #4 am: 29.08.2024 12:56 »
Es ist keine Bewährungszeit sondern die Erlangung der Laufbahnbefähigung, ohne diese wirst du niemals in den g.D. gelangen. Des Weiteren ist es egal ob du jetzt schon diese Aufgaben übernimmst, so ist das Leben eines Beamten.
Wem dies widerstrebt, der mag seinen Antrag auf Entlassung stellen und als TB glücklich werden, denn dort spielt es eine Rolle, was dir Übertragen wird.

Eingangsamt im nicht technischen gehobenen Verwaltungsdienst ist A9.

tochris06

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #5 am: 29.08.2024 15:51 »
klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.

Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.

Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern

Sofern du bereits eine Tätigkeit des gD ausübst, sind diese Zeiten anzurechnen. Deine Besoldungsstufe ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es kommt auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an.

Casa

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #6 am: 29.08.2024 19:46 »
klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.

Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.

Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern

Sofern du bereits eine Tätigkeit des gD ausübst, sind diese Zeiten anzurechnen. Deine Besoldungsstufe ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es kommt auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an.


Die Tätigkeiten wird er wohl nur zu einem geringen Anteil übernehmen. Bei größerem Zeitumfang ließe sich über die Anrechnung diskutieren. Bei einer Verbeamtung im Jahr 2021 dürfte zeitmäßig nicht all zu viel an gehobener qualifizierter Tätigkeit anzurechnen sein.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Mendros

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #7 am: 30.08.2024 18:51 »
muss ich einfach abwarten. Bei der Bw und je nach Dienststelle läuft gefühlt alles irgendwie anders.

Was die aktuellen Aufgaben angeht.... sind halt die Aufgaben, die eigentlich meinem Vorgesetzten zufallen würden. Aufgrund von Personalmangel hat er halt Aufgaben des Bereichsleiters übernommen und ich halt seine.

Hier sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was kommen könnte ist eh nur bedingt sinnvoll. Wichtig ist mir einfach, dass ich einen Anhaltspunkt habe, wonach ich zu schauen oder zu achten habe. Sei es wenn ich in der Dienststelle bleibe oder was anderes suche.   

tochris06

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #8 am: 30.08.2024 20:17 »
Naja beim BAPersBw läuft viele anders, weil die Kollegen nicht sauber arbeiten. Es fehlt der Wille und das Fachwissen.
Lass dir also nichts erzählen. Wenn du vollumfänglich die Tätigkeiten des gD übernommen hast, MUSS diese Zeit angerechnet werden. Die Behörden haben dabei kein Ermessen mehr.

Casa

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #9 am: 30.08.2024 20:22 »
Wo im Gesetz findet sich das muss?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

tochris06

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #10 am: 31.08.2024 07:08 »
Wo im Gesetz findet sich das muss?

§19 (3) BLV. Wurde mit der letzten Änderung klargestellt, dass jegliche Tätigkeiten, die in Fachrichtung und Schwierigkeit der jeweiligen Laufbahn entsprechen anzurechnen sind.
"Erfüllt sie diese Voraussetzung, so darf sie von der nach § 8 Absatz 1 zuständigen Behörde nicht bei der Anerkennung der Befähigung ausgeschlossen werden."

Rollo83

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #11 am: 31.08.2024 10:38 »
Und du willst mit deinem Bachelor zwingend im öD bleiben und Beamter bleiben?
Ich persönlich würde mich an deiner Stelle definitiv auch in der freien Wirtschaft um schauen.

Mendros

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #12 am: 01.09.2024 08:36 »
Und du willst mit deinem Bachelor zwingend im öD bleiben und Beamter bleiben?
Ich persönlich würde mich an deiner Stelle definitiv auch in der freien Wirtschaft um schauen.

Ich komme ja aus der freien Wirtschaft. An sich gibt es da natürlich gute Möglichkeiten und mehr Geld, aber nach Corona war ich bedient. Was meine Fa da mit den Mitarbeitern abgezogen hat, war nicht tragbar. Da lob ich mir die Sicherheit des öD. Und Möglichkeiten gibt es hier in der gegen auch genug. Muss ja nicht die Bw sein.
Es ist halt ärgerlich, dass es alles unheimlich lange dauert und gefühlt auch keiner den Durchblick hat. So motivierst du keine Mitarbeiter.

Zumal zahlt man da nicht nachher nochmal seinen Betrag nach?!

Naja beim BAPersBw läuft viele anders, weil die Kollegen nicht sauber arbeiten. Es fehlt der Wille und das Fachwissen.
Lass dir also nichts erzählen. Wenn du vollumfänglich die Tätigkeiten des gD übernommen hast, MUSS diese Zeit angerechnet werden. Die Behörden haben dabei kein Ermessen mehr.

Das halte ich mal im Auge! Danke für den Hinweis. Die Info bekommt dann auch die Leitung, wenn ich mich mit Ihnen zusammensetze. Mal sehen was die daraus machen.

Rollo83

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #13 am: 01.09.2024 13:20 »
Und du willst mit deinem Bachelor zwingend im öD bleiben und Beamter bleiben?
Ich persönlich würde mich an deiner Stelle definitiv auch in der freien Wirtschaft um schauen.

Ich komme ja aus der freien Wirtschaft. An sich gibt es da natürlich gute Möglichkeiten und mehr Geld, aber nach Corona war ich bedient. Was meine Fa da mit den Mitarbeitern abgezogen hat, war nicht tragbar. Da lob ich mir die Sicherheit des öD. Und Möglichkeiten gibt es hier in der gegen auch genug. Muss ja nicht die Bw sein.
Es ist halt ärgerlich, dass es alles unheimlich lange dauert und gefühlt auch keiner den Durchblick hat. So motivierst du keine Mitarbeiter.

Zumal zahlt man da nicht nachher nochmal seinen Betrag nach?!

Naja beim BAPersBw läuft viele anders, weil die Kollegen nicht sauber arbeiten. Es fehlt der Wille und das Fachwissen.
Lass dir also nichts erzählen. Wenn du vollumfänglich die Tätigkeiten des gD übernommen hast, MUSS diese Zeit angerechnet werden. Die Behörden haben dabei kein Ermessen mehr.

Das halte ich mal im Auge! Danke für den Hinweis. Die Info bekommt dann auch die Leitung, wenn ich mich mit Ihnen zusammensetze. Mal sehen was die daraus machen.

Welchen Beitrag soll man wo nachzahlen ?
Finanzielle Sicherheit, ja die hat man im ÖD sicherlich das ist unbeschtritten aber dann hört es mMn eigentlich auch schon auf.
Ich persönlich würde den Weg mit dem heutigen Wissen zu 1.000% nicht nochmal wählen trotz der Pension und vor allem den frühzeitigen Ruhestand gegenüber der freien Wirtschaft.
An ihrer Stelle würde ich mir den Weg genau überlegen, „reich“ wird man mit A9 sicherlich auch nicht unbedingt aber Geld sollte als Motivation für den ÖD keine Rolle spielen.


Mendros

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Antw:Eingruppierung nach externem Studium
« Antwort #14 am: 01.09.2024 18:59 »

Welchen Beitrag soll man wo nachzahlen ?
Finanzielle Sicherheit, ja die hat man im ÖD sicherlich das ist unbeschtritten aber dann hört es mMn eigentlich auch schon auf.
Ich persönlich würde den Weg mit dem heutigen Wissen zu 1.000% nicht nochmal wählen trotz der Pension und vor allem den frühzeitigen Ruhestand gegenüber der freien Wirtschaft.
An ihrer Stelle würde ich mir den Weg genau überlegen, „reich“ wird man mit A9 sicherlich auch nicht unbedingt aber Geld sollte als Motivation für den ÖD keine Rolle spielen.
[/quote]

das ist jetzt gefährliches Halbwissen!! Ich glaube es geht um die Beiträge zur Rente?!
Eine große Karriere steht mir jetzt eh nicht mehr bevor. Gd wäre schonmal in Ordnung. Mal sehen was sich noch erreichen lässt.
« Last Edit: 01.09.2024 19:05 von Mendros »