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Eingruppierung nach externem Studium
Mendros:
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema Eingruppierung nach Abschluss eines externen Studiums.
Kurze Hintergrundinfos:
Ich bin seit Ende 2021 Bundesbeamter im mittleren nichttechnischen Dienst der Bw, Quereinsteiger, bereits lebenslang verbeamtet und habe nebenbei ein externes Fernstudium in BWL (Bachelor) laufen. Dieses werde ich hoffentlich nächstes Jahr um diese Zeit abgeschlossen haben. Kann man bereits sagen, wo ich nach Abschluss des Studiums eingruppiert werde bzw. wie das Prozedere ist? Starte ich als "Neuer" im Einstiegsamt? A9? A10?
Gehört habe ich schon von internen Aufstiegsmöglichkeiten oder auch Aktionen wie: "extern bewerben, als Angestellter eingestellt werden und irgendwann wieder Beamter sein". Aber das Ganze ist etwas undurchsichtig.
Ich wüsste einfach nur, wohin die Reise gehen könnte bzw. auch auf welche anderen Positionen ich mich bewerben kann, sofern es innerhalb meines aktuellen Bereichs nichts passendes gibt.
Danke an jeden der hier ein wenig Lichts ins Dunkel bringt!
Thoth:
Du bewirbst dich auf eine extern ausgeschriebene g.D. Stelle, sobald du den Bachelor in der Tasche hast und durchläufst das Verfahren nach § 24 BLV (Bewährung).
Auf dieser Stelle arbeitest du dann 1 1/2 Jahre mit deiner m.D. Besoldung. Nach dieser Zeit hast du die Laufbahnbefähigung für den g.D. erlangt und die Bewährungszeit absolviert (§§ 24, 20 Abs. 1 BLV) und bekommst somit das g.D. Amt übertragen mit der entsprechenden Einstiegsbesoldung im g.D. (A9).
Max:
Nach dem Studium ändert sich von selbst nichts. Du musst erst eine Stelle ergattern wo du die Laufbahnbefähigung erhalten kannst.
Mendros:
klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.
Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.
Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern
EiTee:
Es ist keine Bewährungszeit sondern die Erlangung der Laufbahnbefähigung, ohne diese wirst du niemals in den g.D. gelangen. Des Weiteren ist es egal ob du jetzt schon diese Aufgaben übernimmst, so ist das Leben eines Beamten.
Wem dies widerstrebt, der mag seinen Antrag auf Entlassung stellen und als TB glücklich werden, denn dort spielt es eine Rolle, was dir Übertragen wird.
Eingangsamt im nicht technischen gehobenen Verwaltungsdienst ist A9.
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