Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Eingruppierung nach externem Studium
tochris06:
--- Zitat von: Mendros am 29.08.2024 11:51 ---klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.
Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.
Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern
--- End quote ---
Sofern du bereits eine Tätigkeit des gD ausübst, sind diese Zeiten anzurechnen. Deine Besoldungsstufe ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es kommt auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an.
Casa:
--- Zitat von: tochris06 am 29.08.2024 15:51 ---
--- Zitat von: Mendros am 29.08.2024 11:51 ---klingt also schonmal ähnlich dem was ich gehört habe. Das nichts automatisch geht war mir bereits bewusst. Für mich war einfach wichtig, dass ich mich notfalls nach Alternativen umsehen kann.
Zwar hat die Leitung mir bereits in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass man mich gerne behalten möchte und wir eine Möglichkeit finden werden, aber hier muss man wohl einfach auch flexibel sein.
Etwas blöd ist einfach nur diese Bewährungszeit.... ich mache jetzt schon Tätigkeiten, die nicht in den mittleren Dienst gehören (lt. meinem Vorgesetzten). Dann nochmal warten zu müssen ist schon ziemlich mies... aber kann man wohl nichts dran ändern
--- End quote ---
Sofern du bereits eine Tätigkeit des gD ausübst, sind diese Zeiten anzurechnen. Deine Besoldungsstufe ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es kommt auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit an.
--- End quote ---
Die Tätigkeiten wird er wohl nur zu einem geringen Anteil übernehmen. Bei größerem Zeitumfang ließe sich über die Anrechnung diskutieren. Bei einer Verbeamtung im Jahr 2021 dürfte zeitmäßig nicht all zu viel an gehobener qualifizierter Tätigkeit anzurechnen sein.
Mendros:
muss ich einfach abwarten. Bei der Bw und je nach Dienststelle läuft gefühlt alles irgendwie anders.
Was die aktuellen Aufgaben angeht.... sind halt die Aufgaben, die eigentlich meinem Vorgesetzten zufallen würden. Aufgrund von Personalmangel hat er halt Aufgaben des Bereichsleiters übernommen und ich halt seine.
Hier sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was kommen könnte ist eh nur bedingt sinnvoll. Wichtig ist mir einfach, dass ich einen Anhaltspunkt habe, wonach ich zu schauen oder zu achten habe. Sei es wenn ich in der Dienststelle bleibe oder was anderes suche.
tochris06:
Naja beim BAPersBw läuft viele anders, weil die Kollegen nicht sauber arbeiten. Es fehlt der Wille und das Fachwissen.
Lass dir also nichts erzählen. Wenn du vollumfänglich die Tätigkeiten des gD übernommen hast, MUSS diese Zeit angerechnet werden. Die Behörden haben dabei kein Ermessen mehr.
Casa:
Wo im Gesetz findet sich das muss?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version