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ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht

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Stadtwerke12345:
Hallo zusammen,

wer von euch ist ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht und wie sehen das die Arbeitgeber?

Nao:
Ich bin derzeit Beamtenbeisitzerin (ehrenamtlichen Richter am VG in der Diziplinarkammer). Das ist für meinen Arbeitgeber kein Problem. Ist ein Ehrenamt wie jedes andere auch.

Eingesetzt werde ich nur bei Verhandlungen, die keine Beamte meines Dienstherrn betreffen. Wird sicher am AG genauso sein, dass ein ehrenamtlicher Richter bei keinen Fälle von "Kollegen" des eigenen Arbeitgebers geladen wird. Der ehrenamtliche Richter wäre ja sonst immer in einem Interessenkonflikt. Zur Sicherheit kann man diese Frage sicher auch an das AG stellen oder der im Infomaterial bei der Bewerbung nachlesen.

SteBe:
Bei uns gibt es einige und es ist überhaupt kein Problem und kein Nachteil, dass die dieses Ehrenamt bekleiden.
Es werden denen auch keine Probleme gemacht, was den "Rahmen" dazu hier beim Arbeitgeber ausmacht.

Angelsaxe:

--- Zitat von: Nao am 28.08.2024 07:12 ---Ich bin derzeit Beamtenbeisitzerin (ehrenamtlichen Richter am VG in der Diziplinarkammer). Das ist für meinen Arbeitgeber kein Problem. Ist ein Ehrenamt wie jedes andere auch.

Eingesetzt werde ich nur bei Verhandlungen, die keine Beamte meines Dienstherrn betreffen.

--- End quote ---

Das bin ich ebenfalls - ohne die Einschränkung in Bezug auf den Dienstherrn.
Zudem bin ich von meiner Dienststelle vorgeschlagen worden. Dieses Ehrenamt wird also ausdrücklich gefördert.

Nao:
Okay, zumindest in Bayern gilt die Regelung:

"Ein Beamtenbeisitzer ist für die im Gesetz näher geregelten Fälle der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen. Das gilt z. B., wenn er durch das Dienstvergehen verletzt ist, wenn er mit der Beamtin oder dem Beamten verwandt oder verschwägert ist, wenn er mit dem Fall schon einmal dienstlich befasst war oder der Dienststelle des betreffenden Beamten angehört."

Muss also nicht der ganze Dienstherr sein, aber zumindest die Behörde, in der man tätig ist.

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