Autor Thema: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht  (Read 2379 times)

Stadtwerke12345

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ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« am: 27.08.2024 15:47 »
Hallo zusammen,

wer von euch ist ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht und wie sehen das die Arbeitgeber?


Nao

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #1 am: 28.08.2024 07:12 »
Ich bin derzeit Beamtenbeisitzerin (ehrenamtlichen Richter am VG in der Diziplinarkammer). Das ist für meinen Arbeitgeber kein Problem. Ist ein Ehrenamt wie jedes andere auch.

Eingesetzt werde ich nur bei Verhandlungen, die keine Beamte meines Dienstherrn betreffen. Wird sicher am AG genauso sein, dass ein ehrenamtlicher Richter bei keinen Fälle von "Kollegen" des eigenen Arbeitgebers geladen wird. Der ehrenamtliche Richter wäre ja sonst immer in einem Interessenkonflikt. Zur Sicherheit kann man diese Frage sicher auch an das AG stellen oder der im Infomaterial bei der Bewerbung nachlesen.

SteBe

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #2 am: 28.08.2024 07:44 »
Bei uns gibt es einige und es ist überhaupt kein Problem und kein Nachteil, dass die dieses Ehrenamt bekleiden.
Es werden denen auch keine Probleme gemacht, was den "Rahmen" dazu hier beim Arbeitgeber ausmacht.

Angelsaxe

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #3 am: 28.08.2024 07:57 »
Ich bin derzeit Beamtenbeisitzerin (ehrenamtlichen Richter am VG in der Diziplinarkammer). Das ist für meinen Arbeitgeber kein Problem. Ist ein Ehrenamt wie jedes andere auch.

Eingesetzt werde ich nur bei Verhandlungen, die keine Beamte meines Dienstherrn betreffen.

Das bin ich ebenfalls - ohne die Einschränkung in Bezug auf den Dienstherrn.
Zudem bin ich von meiner Dienststelle vorgeschlagen worden. Dieses Ehrenamt wird also ausdrücklich gefördert.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Nao

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #4 am: 28.08.2024 09:10 »
Okay, zumindest in Bayern gilt die Regelung:

"Ein Beamtenbeisitzer ist für die im Gesetz näher geregelten Fälle der Befangenheit von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen. Das gilt z. B., wenn er durch das Dienstvergehen verletzt ist, wenn er mit der Beamtin oder dem Beamten verwandt oder verschwägert ist, wenn er mit dem Fall schon einmal dienstlich befasst war oder der Dienststelle des betreffenden Beamten angehört."

Muss also nicht der ganze Dienstherr sein, aber zumindest die Behörde, in der man tätig ist.

Angelsaxe

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #5 am: 28.08.2024 15:07 »
Ich bin derzeit Beamtenbeisitzerin (ehrenamtlichen Richter am VG in der Diziplinarkammer). Das ist für meinen Arbeitgeber kein Problem. Ist ein Ehrenamt wie jedes andere auch.

Eingesetzt werde ich nur bei Verhandlungen, die keine Beamte meines Dienstherrn betreffen.

Das bin ich ebenfalls - ohne die Einschränkung in Bezug auf den Dienstherrn.
Zudem bin ich von meiner Dienststelle vorgeschlagen worden. Dieses Ehrenamt wird also ausdrücklich gefördert.

Stimmt. Ich korrigiere meine eigene Aussage. Auch im Freistaat Sachsen gilt:
Ein Beamtenbeisitzer ist auch ausgeschlossen, wenn er der Dienststelle des Beamten angehört.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Schinkensandwich

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #6 am: 28.08.2024 15:38 »
Wie wird man eigentlich ehrenamtlicher Richter / Beisitzer / Schöffe an einem Arbeitsgericht in Bayern?

Kann man sich auf sowas bewerben oder muss man dafür vorgeschlagen werden?
Ich finde es erstaunlich, dass man hierzu so wenig im Internet findet. Vereinzelt kann man Info-Fetzen finden. Anscheinend können z. B. Gewerkschaften und der Industrieverband einen Teil der ehrenamtlichen Richter vorschlagen.

TVOEDAnwender

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #7 am: 29.08.2024 08:36 »
Um ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht zu werden muss man i.d.R. von der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite vorgeschlagen werden (es gibt immer einen ehrenamtl. Richter der AG-Seite und der AN-Seite bei den Kammerterminen). Bei der AG-Seite kann man u.a. über die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitgeberverbände etc. vorgeschlagen werden. Auf der AN-Seite sind dies die Gewerkschaften (DGB und dbb beamtenbund und tarifunion) die entsprechende Vorschläge unterbreiten können.

Zitat
In der Arbeitsgerichtsbarkeit wirken in allen Instanzen neben den Berufsrichterinnen und -richtern ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit. Sie werden für die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte von der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde auf die Dauer von 5 Jahren berufen (§§ 20 Arbeitsgerichtsgesetz). Sie sind im angemessenen Verhältnis unter billiger Berücksichtigung der Minderheiten aus den Vorschlagslisten zu entnehmen, die der zuständigen obersten Landesbehörde von den im Gerichtsbezirk bestehenden Gewerkschaften, selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie bestimmten weiteren Körperschaften und Arbeitgebervereinigungen eingereicht werden. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts werden vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ebenfalls für fünf Jahre berufen (§ 43 Arbeitsgerichtsgesetz).

Schinkensandwich

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #8 am: 29.08.2024 09:35 »
Um ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht zu werden muss man i.d.R. von der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite vorgeschlagen werden (es gibt immer einen ehrenamtl. Richter der AG-Seite und der AN-Seite bei den Kammerterminen). Bei der AG-Seite kann man u.a. über die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitgeberverbände etc. vorgeschlagen werden. Auf der AN-Seite sind dies die Gewerkschaften (DGB und dbb beamtenbund und tarifunion) die entsprechende Vorschläge unterbreiten können.


Gibt es tatsächlich Mitarbeiter, die von Arbeitgebern im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen) vorgeschlagen werden? Hab sowas nämlich noch nie mitbekommen und ich kenne auch niemanden der davon gehört hätte, also dass ein Arbeitgeber im öD seine Mitarbeiter gefragt hätte, ob man an einem Schöffenamt am Arbeitsgericht Interesse hätte. Für mich wirkt das deshalb eher so, dass im öD vor allem Personen über ein Gewerkschaftsticket so ein Ehrenamt übernehmen.

McOldie

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #9 am: 29.08.2024 12:02 »
Um ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht zu werden muss man i.d.R. von der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite vorgeschlagen werden (es gibt immer einen ehrenamtl. Richter der AG-Seite und der AN-Seite bei den Kammerterminen). Bei der AG-Seite kann man u.a. über die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitgeberverbände etc. vorgeschlagen werden. Auf der AN-Seite sind dies die Gewerkschaften (DGB und dbb beamtenbund und tarifunion) die entsprechende Vorschläge unterbreiten können.


Gibt es tatsächlich Mitarbeiter, die von Arbeitgebern im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen) vorgeschlagen werden? Hab sowas nämlich noch nie mitbekommen und ich kenne auch niemanden der davon gehört hätte, also dass ein Arbeitgeber im öD seine Mitarbeiter gefragt hätte, ob man an einem Schöffenamt am Arbeitsgericht Interesse hätte. Für mich wirkt das deshalb eher so, dass im öD vor allem Personen über ein Gewerkschaftsticket so ein Ehrenamt übernehmen.

Ja, ich war 30 Jahre lang ehrenamtl. Richter am AG und am LAG und von der Dienststelle vorgeschlagen.

AndreasHL

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #10 am: 30.08.2024 00:05 »
Hallo,

bei uns (Landesbehörde) wurde im Intranet dafür geworben. Allerdings waren die Informationen dazu sehr rudimentär. Das lief ungefähr so: "Das Amtsgericht bzw. Arbeitsgericht in XY benötigt dringend Freiwillige, die bereit sind, als ehrenamtlicher Richter tätig zu werden. Für folgende Bereich kann sich beworben werden:... Und die Bewerbung dann schnellstens und möglichst gestern an die Stadtverwaltung (?) senden.
Alternativ bei uns über die Personalstelle.

Dann gab es eine Zeit von mehreren Monaten (!), wo ich nichts hörte. Nochmal nachgefragt - dauert, bitte warten, wir melden uns.

Nach weiteren 6 Wochen doch noch mal Nachfrage, Rückmeldung vom Amtsgericht bekommen. April, April, geht nicht, einfach so bewerben ist nicht, ich hätte von einer Gewerkschaft oder einer anderen dazu berechtigten Stelle vorgeschlagen werden sollen.

Nachdem ich meine Meinung dazu schriftlich und sehr deutlich formuliert an das Amtsgericht gesandt habe mit dem Hinweis, dass ich bereits 2006 für kurze Zeit als ehrenamtlicher Richter für ebendieses AG tätig war, habe ich dann die Mitteilung bekommen, dass ich als wie gewünscht tätig werden darf.

Das ganze Verfahren hat fast ein Jahr gedauert, und mein erster Einsatz in 2024 wird im November sein.

Ich hoffe nur, dass es beim Arbeitsgericht schneller geht.

Viele Grüße

Andreas



TVOEDAnwender

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Antw: ehrenamtlicher Richter Arbeitsgericht
« Antwort #11 am: 05.09.2024 07:22 »
Um ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht zu werden muss man i.d.R. von der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerseite vorgeschlagen werden (es gibt immer einen ehrenamtl. Richter der AG-Seite und der AN-Seite bei den Kammerterminen). Bei der AG-Seite kann man u.a. über die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Arbeitgeberverbände etc. vorgeschlagen werden. Auf der AN-Seite sind dies die Gewerkschaften (DGB und dbb beamtenbund und tarifunion) die entsprechende Vorschläge unterbreiten können.


Gibt es tatsächlich Mitarbeiter, die von Arbeitgebern im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen) vorgeschlagen werden? Hab sowas nämlich noch nie mitbekommen und ich kenne auch niemanden der davon gehört hätte, also dass ein Arbeitgeber im öD seine Mitarbeiter gefragt hätte, ob man an einem Schöffenamt am Arbeitsgericht Interesse hätte. Für mich wirkt das deshalb eher so, dass im öD vor allem Personen über ein Gewerkschaftsticket so ein Ehrenamt übernehmen.

Ich bin von der Gewerkschaftsseite aus vorgeschlagen worden, habe aber ganz oft auf "der anderen Seite" mit ehrenamtlichen Richtern zu tun, die von irgendwelchen Behörden vorgeschlagen worden sind.