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Krankengeld
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Tommy87 am 28.08.2024 09:05 ---Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht
--- End quote ---
Es kann auch sein, dass Du - trotz tarifvertraglichen Krankengeldzuschuss-Anspruch - keinen Krankengeldzuschuss erhältst. Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD berechnet sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld. Bruttokrankengeld ist die Barleistung des gesetzlichen Versicherungsträgers, also das Krankengeld vor Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Sollte das Bruttokrankengeld höher als dein Nettoentgelt sein, erhältst Du - trotz Anspruch aus dem TVöD - keinen KGZ.
Casa:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 28.08.2024 09:16 ---
--- Zitat von: Tommy87 am 28.08.2024 09:05 ---Hallo
Vielen Dank erst für die Info. Ja bin seit 8 Jahren in dem Klinikum angestellt im Tvöd-p. Im August hab ich halt da nichts bekommen. Muss man dann vermutlich erst beantragen von selbst haben sies nicht gemacht
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Es kann auch sein, dass Du - trotz tarifvertraglichen Krankengeldzuschuss-Anspruch - keinen Krankengeldzuschuss erhältst. Der Krankengeldzuschuss nach § 22 TVöD berechnet sich aus der Differenz zwischen Nettoentgelt und Bruttokrankengeld. Bruttokrankengeld ist die Barleistung des gesetzlichen Versicherungsträgers, also das Krankengeld vor Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Sollte das Bruttokrankengeld höher als dein Nettoentgelt sein, erhältst Du - trotz Anspruch aus dem TVöD - keinen KGZ.
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Ohne dass ich den TV gelesen hätte, ist das bei Pflegepersonal mit diversen Zuschlägen gar nicht mal so abwegig.
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