Autor Thema: Höhergruppierung Verwaltung Justiz  (Read 1578 times)

Peppi75

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Höhergruppierung Verwaltung Justiz
« am: 27.08.2024 17:32 »
Hallo zusammen,
ich arbeite in der Justiz in der Verwaltung-Serviceeinheit zusammen mit einem Tarifbeschäftigten. Er erhält für seine Tätigkeit E8. Sein Vorgänger war Beamter (A9Z).
Nun wurden ja die ganzen Geschäftsstellen von E6 nach E9a höhergruppiert. Für Angestellte in der Verwaltung gilt die Höhergruppierung aber nicht (automatisch).

Von einer Verwaltungsangestellten einer anderen Behörde habe ich heute erfahren, dass sie jetzt endlich E9a erhält, die GLin hat sich sehr dafür eingesetzt.

Hat jemand Erfahrung?

Ich kann nicht verstehen, dass die Serviceeinheiten ALLE höhergruppiert wurden, aber die Verwaltungs-SE nicht.

Ich freue mich über Rückmeldungen.

Liebe Grüße
Steffi

Casa

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Antw:Höhergruppierung Verwaltung Justiz
« Antwort #1 am: 27.08.2024 18:31 »
Andere Aufgaben führen zu einer anderen Bewertung der Stelle.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Peppi75

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Antw:Höhergruppierung Verwaltung Justiz
« Antwort #2 am: 28.08.2024 19:15 »
Die Stelle ist ja - eigentlich - eine A9Z-Stelle, aber mit einem Angestellten besetzt. Von daher ist die höherwertige Tätigkeit ja gegeben, aber E9a gibt es nicht für Verwaltungs-Serviceeinheiten (angeblich).

Gibt es hier eine*n Angestellte*n in der Verwaltung-SE bei einer Staatsanwaltschaft mit E9a?

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung Verwaltung Justiz
« Antwort #3 am: 28.08.2024 23:41 »
Auch der Vergleich unterschiedlicher Systeme mit unterschiedlichen Mechanismen macht es nicht besser.

Für eine 9a müssen Aufgaben dauerhaft übertragen werden, die in Summe eine EG 9a ergeben. Und schwupp, ist man in EG 9a eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht. Und genau das wäre zu prüfen. Alles andere ist irrelevant.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung Verwaltung Justiz
« Antwort #4 am: 29.08.2024 06:41 »
Ich kann nicht verstehen, dass die Serviceeinheiten ALLE höhergruppiert wurden, aber die Verwaltungs-SE nicht.
Sie wurden nicht höhergruppiert, sondern es wurde der jahrelange Eingruppierungsirrtum des Arbeitgebers korrigiert.
Sofern also auch bei dir ein Irrtum vorliegt müsstest du diese Korrektur ebenfalls vor Gericht erstreiten.