Autor Thema: Eingruppierung 9a bei einer Stellenbeschreibung 9b  (Read 995 times)

SimiRi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Hallo,

ich bin als Bibliothekarin in einer Universitätsbibliothek beschäftigt. Der Tarifvertrag unserer Uni ist identisch mit dem des Landes Hessen. Ich habe eine Ausbildung zur Fami gemacht und davor einen Masterabschluss in Wirtschaftsgeschichte.
Ich hatte mich auf meine jetzige Stelle beworben, für die ein Fachwirt, eun Hochschulstudium oder ein vergleichbarer Abschluss gefordert wurden. Als ich die Stelle bekommen habe wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass ich als 9a eingestellt werde, weil mir das passende Bibliothekars Studium fehlen würde. Mündlich wurde mir mitgeteilt, dass ich nach einiger Zeit, ca. nach einem Jahr, quf eine 9b hochgestuft werde.
Meine Tätigkeitsbeschreibung ist auch nach 9b (das steht auch so auf dem Dokument)
Ich bin jetzt seit etwa einem Jahr hier und mir wurde mitgeteilt, dass ich weiterhin das Gehalt einer 9a bekommen werde. Ich bräuchte mindestens einen Fachwirt.
Der Fachwirt entspricht meines Wissens nach einem Bachelor, ich habe einen Master in Wirtschaftsgeschichte und bin aner Bibliothek für den Fachbereich Wirtschaftswissenschaftswissenschaften. Ist das kein Vergleichbarer Abschluss?
Ist es wirklich zulässig ein 9a Gehalt zu bekommen, wenn man eine Tätigkeitbeschreibung für 9b hat?

Vielen Dank schonmal!

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,633
Antw:Eingruppierung 9a bei einer Stellenbeschreibung 9b
« Antwort #1 am: 24.10.2024 18:21 »
Moin,

Vorbemerkung 1 Absatz (4) Satz 1 der Entgeltordnung zum TV-H legt fest:

Zitat
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen, [...] bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.

 Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten waren ehemals nach Teil II eingruppiert, sind es aber seit 2020 nicht mehr, sodass hier der Teil I greift. Dort ist für die EG 9b gelistet:

Zitat
Entgeltgruppe 9b
1. Beschäftigte der Fallgruppe 2 oder 3, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Fallgruppe 2 oder 3 heraushebt, dass sie be sonders verantwortungsvoll ist.
2. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
3. Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert.
(Hierzu Protokollerklärungen Nr. 2, 3 und 4)

Die Fallgruppe 2 hat eine Voraussetzung in der Person, nämlich "abgeschlossene Hochschulbildung und entsprechende Tätigkeit". Heißt: Der Hochschulabschluss muss zur auszuübenden Tätigkeit passen. Das dürfte bei einer Fachwissenschaft im Vergleich zum Bibliothekswesen der Fachwissenschaft nicht direkt gegeben sein.

Aber es gibt auch die Fallgruppe 3. Hier liegt keine solche Voraussetzung in der Person vor. Es wäre also zu prüfen, ob deine dir dauerhaft zur Ausübung übertragenen Tätigkeiten "gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen" erfordern. Hierzu die relevanten Protokollerklärungen:

Zitat
Nr. 3 Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den Entgeltgruppen 6,8 und 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.
Nr. 4 Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.
Nr. 5 Die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung oder des Betriebes, in der oder dem die Beschäftigten tätig sind, zu beziehen. Der Aufgabenkreis der Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.

Du musst dir also eine Meinung darüber bilden, ob die dir übertragenen Aufgaben von dir
a) die Kenntnis der gesamten Breite des Fachs (und nicht nur eines Spezialgebiets),
b) Detailwissen (und nicht nur Überblickswissen) und
c) selbständige Arbeit (im Gegensatz zu nur nach klaren Vorgaben zu handeln)
verlangen.

Ist dies jeweils erfüllt, sollten deine Aufgaben (und damit dann auch deine Entlohnung) in die EG 9b Fallgruppe 3 fallen -- und nicht nur, wie man mit den von dir dargestellten Hinweisen deiner Personalstelle vermuten kann, in der EG 9b Fallgruppe 2.

SimiRi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Eingruppierung 9a bei einer Stellenbeschreibung 9b
« Antwort #2 am: 24.10.2024 21:16 »
Vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort! Wie lässt sich denn feststellen ob ich in Fallgruppe 3 gehöre? Entscheidet das dann die Personalstelle wenn mein Antrag auf höher Gruppierung dort eingereicht wird?

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,633
Antw:Eingruppierung 9a bei einer Stellenbeschreibung 9b
« Antwort #3 am: 26.10.2024 00:15 »
Im Zweifelsfall entscheidet das ein Arbeitsgericht. Dein AG und du, ihr könnt euch nur jeweils eigene Rechtsmeinungen dazu bilden. Wenn diese zusammenfallen, ist alles gut. Seid ihr unterschiedlicher Auffassung, dann steht es dir frei, dies mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage überprüfen zu lassen.

Btw: Einen Antrag auf Höhergruppierung gibt es hier so nicht. Du kannst natürlich erst einmal höflich nachfragen; aber der AG muss in keiner Weise darauf reagieren. Nichtsdestotrotz kann man erst einmal das Gespräch suchen (z.B. via Personalrat) und die Personalabteilung auf die rechtliche Lage hinweisen. Und sollte das nichts bringen, steht dir der Weg der Klage ja immer noch frei.