Autor Thema: Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen  (Read 9798 times)

Miranda42

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Antw:Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
« Antwort #15 am: 13.09.2025 11:21 »
Ich verstehe nicht, wieso aus einem unbefristeten ein befristeter Arbeitsvertrag werden soll, nur weil die Stelle befristet ausgeschrieben ist.
Das sind doch zwei unterschiedliche Sachverhalte. Zumal die auszuübende Tätigkeit maßgeblich ist und nicht ob es eine Stelle gibt.
Bei bisher unbefristet Beschäftigten kann der Arbeitgeber in solchen Fällen § 14 TV-H anwenden. Auch eine Höhergruppierung wäre möglich, allerdings hat der Beschäftigte dann dauerhaft Anspruch auf die höhere Vergütung und entsprechende Tätigkeiten. Eine gleichwertige Tätigkeit wird sich beim Arbeitgeber Land allerdings leichter finden lassen, als in der jeweiligen Kommune (TVöD).

Übersehe ich hier was?
Das habe ich mich auch gefragt.