Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
Miranda42:
--- Zitat von: Maggus am 17.09.2024 15:12 ---Ich verstehe nicht, wieso aus einem unbefristeten ein befristeter Arbeitsvertrag werden soll, nur weil die Stelle befristet ausgeschrieben ist.
Das sind doch zwei unterschiedliche Sachverhalte. Zumal die auszuübende Tätigkeit maßgeblich ist und nicht ob es eine Stelle gibt.
Bei bisher unbefristet Beschäftigten kann der Arbeitgeber in solchen Fällen § 14 TV-H anwenden. Auch eine Höhergruppierung wäre möglich, allerdings hat der Beschäftigte dann dauerhaft Anspruch auf die höhere Vergütung und entsprechende Tätigkeiten. Eine gleichwertige Tätigkeit wird sich beim Arbeitgeber Land allerdings leichter finden lassen, als in der jeweiligen Kommune (TVöD).
Übersehe ich hier was?
--- End quote ---
Das habe ich mich auch gefragt.
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