Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)

Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen

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Gewerbler:

--- Zitat von: Michoko am 17.09.2024 09:36 ---Oder meint Gewerbler damit, dass ich dann nach den fünf Jahren, wenn ich wieder die Tätigkeiten der E6 Stelle machen würde, weniger Geld hätte als die fünf Jahre vorher?

--- End quote ---

Ja, genau, das meinte ich damit.
Wenn du auf die befristete Stelle wechseln würdest, wärst du nach den 5 Jahren arbeitslos, wenn es über die Zulage gemacht wird, fällst du zwar auf E6 zurück (= wieder weniger Geld), aber hast dafür weiterhin einen Job.

Alles natürlich immer unter der Annahme, dass sich in den 5 Jahren nicht sonst was ergibt, was die E13 Stelle z.B. entfristet oder so.

Michoko:
Prima, danke für die rasche Rückmeldung.

Und dass das mit dem Änderungsvertrag nach §14 und der Zulage keine finanziellen Nachteile (auch bzgl. Rente) hat und ich das gleiche Geld erhalte, wie wenn ich in der E13 wäre, ist korrekt?
Und für

Umlauf:

--- Zitat von: Michoko am 17.09.2024 11:53 ---Prima, danke für die rasche Rückmeldung.

Und dass das mit dem Änderungsvertrag nach §14 und der Zulage keine finanziellen Nachteile (auch bzgl. Rente) hat und ich das gleiche Geld erhalte, wie wenn ich in der E13 wäre, ist korrekt?
Und für

--- End quote ---

Für die Rente ist es iR völlig egal, wie das Geld sich ursprünglich zusammensetzt, so lange die Rentenbeiträge abgeführt werden. Sowohl die Zulage als auch die EG unterliegen den Sozialversicherungsabgaben.

Maggus:
Ich verstehe nicht, wieso aus einem unbefristeten ein befristeter Arbeitsvertrag werden soll, nur weil die Stelle befristet ausgeschrieben ist.
Das sind doch zwei unterschiedliche Sachverhalte. Zumal die auszuübende Tätigkeit maßgeblich ist und nicht ob es eine Stelle gibt.
Bei bisher unbefristet Beschäftigten kann der Arbeitgeber in solchen Fällen § 14 TV-H anwenden. Auch eine Höhergruppierung wäre möglich, allerdings hat der Beschäftigte dann dauerhaft Anspruch auf die höhere Vergütung und entsprechende Tätigkeiten. Eine gleichwertige Tätigkeit wird sich beim Arbeitgeber Land allerdings leichter finden lassen, als in der jeweiligen Kommune (TVöD).

Übersehe ich hier was?

TVOEDAnwender:
Der AG kann die Übertragung der (befristeten) Tätigkeit davon abhängig machen, dass der TE bereit ist ein befristetes AV abzuschließen. Dies ist bei vorliegen eines Sachgrundes ohne Probleme möglich, in dem ein Auflösungsvertrag angeschlossen wird und gleichzeitig ein neuer befristeter Arbeitsvertrag.

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