Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-H (Hessen)
Neue Stelle - Höhergruppierung - Stufen
Casa:
--- Zitat ---Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Tipps geben könntet, was nun der nächste Schritt für mich sein könnte, um evtl. wenigstens förderliche Zeiten anzuerkennen für die neue E13 Stelle, um hier in Stufe 3 einzusteigen.
Vielen Dank im Voraus!
--- End quote ---
Förderliche Zeiten sind im Lichte der konkreten Tätigkeit und Qualifikation zu betrachten. Förderlich bedeutet daher nicht "irgendwie" von Vorteil. Es muss ein Vorteil im Rahmen der tarifvertraglichen Grenzen bestehen. Das heißt im Ergebnis, dass eine Tätigkeit mit Eingruppierung E6 in keinem Falle förderlich für eine Tätigkeit mit Eingruppierung E13 sein kann. Der Förderlichkeit mangelt es an der vergleichbaren Qualifikation für die Tätigkeit.
FearOfTheDuck:
Wenn es eine Höhergruppierung ist, scheiden Überlegungen zur Stufe aus. Da gibt es keinen Antrag und man kann (tariflich) nichts mehr verhandeln. Du kommst dann numerisch in die gleiche Stufe, Stufe 1 ist bei HG gar nicht möglich.
Die gefühlte Ungerechtigkeit ist hier fehl am Platz. Deine Kollegen haben gegebenenfalls auch klein angefangen oder besser verhandelt. Ob einschlägige BE vorlag, kann hier nicht beurteilt werden. "Anderer Themenbereich" würde eher gegen eBE sprechen, Word/Excel anzuführen, ist ein wenig dünn. Da du das aber nicht gerichtlich prüfen lassen magst, sind die Gedanken dazu obsolet.
Das Einzige, was du m.E. machen könntest, wäre eine Stufenlaufzeitverkürzung anzustrengen, dann könntest du schon eher und damit bei HG in Stufe 3 sein.
Der Änderungsvertrag ist sogar die gängige Variante.
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 03.09.2024 18:39 ---
--- Zitat ---Ich würde mich freuen, wenn ihr mir Tipps geben könntet, was nun der nächste Schritt für mich sein könnte, um evtl. wenigstens förderliche Zeiten anzuerkennen für die neue E13 Stelle, um hier in Stufe 3 einzusteigen.
Vielen Dank im Voraus!
--- End quote ---
Förderliche Zeiten sind im Lichte der konkreten Tätigkeit und Qualifikation zu betrachten. Förderlich bedeutet daher nicht "irgendwie" von Vorteil. Es muss ein Vorteil im Rahmen der tarifvertraglichen Grenzen bestehen. Das heißt im Ergebnis, dass eine Tätigkeit mit Eingruppierung E6 in keinem Falle förderlich für eine Tätigkeit mit Eingruppierung E13 sein kann. Der Förderlichkeit mangelt es an der vergleichbaren Qualifikation für die Tätigkeit.
--- End quote ---
Sehe ich anders.
Auch Tätigkeiten aus der EG6 (nicht zu Verwechseln mit jemanden der in EG6 eingruppiert ist) können durchaus förderlich sein für Tätigkeiten der EG13
Wenn ich z.B. als Informatiker eine Bäckerei Software-System erstellen soll, dann kann meine Bäckerlehre und Tätigkeit durchaus förderlich für die EG13 sein.
MoinMoin:
--- Zitat von: Michoko am 03.09.2024 08:40 ---Nun habe ich auch noch von einer Kollegin erfahren, dass sie sofort in Stufe 3 eingestellt wurde - sie ist 11 Jahre jünger als ich und hat vier Jahre Berufserfahrung (immer nur in Teilzeit gearbeitet) und war vorher auch nie im öffentlichen Dienst beschäftigt. Da frage ich mich, wie das sein kann.
--- End quote ---
Das liegt schlicht ergreifend am Tarifvertrag und der offensichtlichen einschlägigen Berufserfahrung (oder förderliche Zeiten) die die Dame bei der Neueinstellung mitgebracht hat und man kann davon ausgehen, dass das korrekt ist.
Auch wenn sie jünger ist.
Du machst einfach eine Höhergruppierung nach den Regeln deines Arbeitsvertrages und da gelten halt andere Regeln.
Michoko:
--- Zitat von: Gewerbler am 29.08.2024 07:44 ---Ich weiß nicht, ob das (im TV-H) möglich ist, aber evtl. gibt es ja auch die Möglichkeit, dir die neuen Aufgaben befristet zu übertragen? So hättest du weiterhin die unbefristete Stelle, die dann zwar wieder weniger Geld bringen würde, aber besser als auf der Straße sitzen?
--- End quote ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.08.2024 09:50 ---Ja, das geht auch im TV-H (§ 14 )
--- End quote ---
Ich habe nun die Info, dass es, wie von Gewerbler geschrieben, anhand eines Änderungsvertrages (nach TV-H §14) gemacht werden soll. Mich irritiert aber nun, dass Gewerbler in seiner Nachricht geschrieben hatte, dass es mir dann weniger Geld bringen würde. Die Personalerin sagte mir, dass ich für die fünf Jahre eine Zulage, d. h. die Differenz zwischen meinem aktuellen E6 Gehalt und dem E13 Gehalt (Stufe bleibt gleich - 2, und auch die Stufenlaufzeit wird beibehalten) erhalten würde und, dass dies dann keine finanziellen Nachteile für mich hätte und es vom Gehalt her genauso wäre, wie wenn ich nach EG13 (Stufe 2) bezahlt würde. Ist das richtig??
Bin etwas verwundert wegen des Hinweises auf "weniger Geld" in Gewerblers Nachricht, in der ja steht
--- Zitat von: Gewerbler am 29.08.2024 07:44 ---[...] die dann zwar wieder weniger Geld bringen würde [...]
--- End quote ---
Oder meint Gewerbler damit, dass ich dann nach den fünf Jahren, wenn ich wieder die Tätigkeiten der E6 Stelle machen würde, weniger Geld hätte als die fünf Jahre vorher?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version