Autor Thema: Umsetzung Urteil E6->E9a  (Read 2677 times)

Milchshake

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Umsetzung Urteil E6->E9a
« am: 29.08.2024 08:40 »
Guten Morgen,

gibt es eine Möglichkeit beim Landesamt für Finanzen Druck zu machen?

Die 1 Gruppe hat das Schreiben der Leitung im Februar erhalten und hat in 2 Teilen im April und Mai die Nachzahlung erhalten.

Ich gehöre in die 2 Gruppe. Habe Mitte Mai das Schreiben der Leitung erhalten und habe bis heute (einschließlich August) keine Zahlung erhalten.

Die Mitarbeiter die im Gruppe 3 und 4 Fallen haben noch nicht mal ein Schreiben der Leitung erhalten. Ich habe das Gefühl man versucht das ganze bis in den nächsten Haushalt zu schieben.

Es betrifft Sachsen.

MoinMoin

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Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #1 am: 29.08.2024 09:00 »
Ja, gerichtliches Mahnverfahren für gerechtfertigte Ansprüche?

GeoFen

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Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #2 am: 01.09.2024 15:22 »
Reiche eine formelle Beschwerde ein

Casa

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Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #3 am: 01.09.2024 21:37 »
Die Ansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden, wenn der Arbeitgeber die Ansprüche noch nicht anerkannt hat.

Hier scheint der Arbeitgeber Gruppen gebildet und die Ansprüche anerkannt zu haben. Der AG kann nun nicht alle Änderungen der vielen Arbeitnehmer zum selben Zeitpunkt bearbeiten.

Sollte der AG die Ansprüche nicht anerkannt haben, müssten die Ansprüche wenigstens schriftlich geltend gemacht werden.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Rotio4

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Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #4 am: 04.09.2024 06:19 »
Das stimmt Sachsen zögert es immer weiter hinaus. Andere Bundesländer haben es doch auch geschafft.
Die Ansprüche sind mittlerweile anerkannt.

Fragt man beim Landesamt für Finanzen nach, kommen nur Kommentare wie "von weiteren Anfragen bitten wir abzusehen". Mittlerweile kommt man sich vor, wie ein "nervender Bittsteller". 

Auch werden erstmal, zumindest in Sachsen, nur die Nachzahlungen für die Jahre 2023 und 2024 gezahlt (in welchem Jahr wurde dabei nicht benannt). Die anderen Jahre (teils bis 2018 zurückgehend) werden später ausbezahlt. Wann "später" sein wird, wurde auch nicht benannt.

Es ist wirklich ein Trauerspiel, was man mir nicht nur mit "es betrifft viele Mitarbeiter und das braucht Zeit" schönreden kann. Warum bitte, schafften es andere Bundesländer in wesentlich kürzerer Zeit?




Milchshake

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Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #5 am: 12.09.2024 10:15 »
Der AG hat die Ansprüche anerkannt, seitens des Landesamtes für Finanzen passiert nichts.

fortuna

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Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #6 am: 13.09.2024 06:30 »
Ich bin aufgrund einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung in der E10 – so steht es in meinem AV. Diese entspricht auch meinen aktuellen Aufgaben und wurde vor ca. 1,5 Jahren angepasst. Dies betrifft aktuell einige AN in unserer Abteilung (auch unterschiedliche Tätigkeiten), und hierzu wird unser Chef nochmal einen Besprechungstermin mit der Personalabteilung und dem Personalrat haben.

Bei den Neueinstellungen wird es aktuell schon angewandt, dass keiner mehr in eine E8 oder E10 kommt. Obwohl die Tätigkeitsmerkmale den vorherigen Stellen entspricht und diese auch aktuell eingestuft waren.

Ich werde auf keinen Fall einen geänderten AV unterschreiben und die Rechtsgrundlage erstmal verlangen.