Da du strenggenommen nur Aufgaben ausüben darfst, die dir auch vom AG übertragen worden sind, solltest du hier klären, ob dies der AG überhaupt möchte (mal vorausgesetzt, das Weisungsrecht des Vorgesetzten ist überschritten). Stellen und Stellenpläne sind für die Eingruppierung unbeachtlich.
Wenn das Ziel die höherer EG ist, geht es nur über die Übertragung der Aufgaben durch dazu befugtes Personal, denn:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.