Autor Thema: E9b Höhergruppierung ohne Verwaltungslehrgang 2  (Read 873 times)

Danilein

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Hallo zusammen,

ich bin seit 10 Jahren auf einer Stelle mit E9b Fallgruppe 2 bewertet. Ich habe kein Studium und keinen Verwaltungslehrgang 2. Mein AG würde mir eine E11 Stelle gerne übertragen, tut sich aber schwer mit den formalen Vorraussetzung. Welche Möglichkeiten hat mein AG?

FearOfTheDuck

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Antw:E9b Höhergruppierung ohne Verwaltungslehrgang 2
« Antwort #1 am: 07.11.2024 20:16 »
Welche formale Voraussetzung sieht er denn? In der Regel überträgt er dir die Aufgaben und fertig.

Danilein

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Antw:E9b Höhergruppierung ohne Verwaltungslehrgang 2
« Antwort #2 am: 07.11.2024 21:11 »
Die eigentliche Stellenausschreibungen ist Hochschulstudium oder Verwaltungslehrgang 2. Die Personalabteilung hält eigentlich an den Anforderungen fest. Zumindest war es in der Vergangenheit so.

FearOfTheDuck

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Antw:E9b Höhergruppierung ohne Verwaltungslehrgang 2
« Antwort #3 am: 07.11.2024 21:54 »
Naja, wenn der AG nicht will, dann will er nicht. Eine Übertragung von höherwertigen Aufgaben hätte ja nix mit irgendwelchen Stellenausschreibungen zu tun.

Wenn er allerdings "immer ausschreibt" und die Kriterien entsprechend hoch hängt, ist er selbst schuld und du bist raus.

Danilein

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Antw:E9b Höhergruppierung ohne Verwaltungslehrgang 2
« Antwort #4 am: 08.11.2024 04:37 »
Ich hab mich etwas komisch ausgedrückt. Teilweise mach ich die Aufgaben schon. Dieses ist aber eine andere Stelle als die meinige und mein Vorgesetzter möchte gern und der AG hat seine „strengen Regeln“

FearOfTheDuck

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Antw:E9b Höhergruppierung ohne Verwaltungslehrgang 2
« Antwort #5 am: 08.11.2024 10:55 »
Da du strenggenommen nur Aufgaben ausüben darfst, die dir auch vom AG übertragen worden sind, solltest du hier klären, ob dies der AG überhaupt möchte (mal vorausgesetzt, das Weisungsrecht des Vorgesetzten ist überschritten). Stellen und Stellenpläne sind für die Eingruppierung unbeachtlich.

Wenn das Ziel die höherer EG ist, geht es nur über die Übertragung der Aufgaben durch dazu befugtes Personal, denn:

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.