Autor Thema: Umsetzung Urteil E6->E9a  (Read 5443 times)

Rotio4

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #15 am: 18.10.2024 05:53 »
Die Zinsforderung über den Basissatz habe ich schon vor 6 Wochen eingereicht. Auch hatte ich mich über die Dauer beschwert, mit der Folge, dass ich einbestellt wurde und mir mitgeteilt worden ist vom GL, dass ich keine Handhabe habe. Auch mein Hinweis, dass mein Beschwerde gern an das Finanzministerium weitergeleitet werden kann (damit ich den Dienstweg einhalte) wurde damit abgetan, dass das keine Aussicht auf Erfolg hat. Ich solle halt warten und mich gedulden. Beim Landesamt für Finanzen darf man auch nicht nachfragen. Nachfragen werden gleich an den GL durchgereicht und der teilt dann schriftlich mit, dass man bemüht sei und man doch von weiteren Nachfragen absehen solle. Also dreht man sich hier im Kreis. Ich könnte jetzt natürlich einen Anwalt einschalten, aber auch da wurde mir gesagt, dass würde nix bringen, dann dauert es halt noch länger.


troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 354
Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #16 am: 18.10.2024 07:11 »
Warum sollte es mit Anwalt, natürlich mit zügiger Klageeinreichung länger dauern?

Das Einzige wäre, dass man dann auf ein Urteil wartet, was aber wiederum recht dämlich wäre, wenn der Anspruch an sich klar geht. In dem Urteil wird ja dann (solange gefordert) auch etwas Verzugszinsen geregelt. Und die sind eben mit einem ordentlichen Aufschlag auf den Basiszinssatz versehen.

Wenn du eine Rechtsschutz hast, ab zum Anwalt - mehr als die SB kannst eh nicht verlieren. Und, soll der sich doch für dich "prügeln". Zumindest kannst dann sicher recht sicher sein, dass er alles formgerecht geltend gemacht hat.

Rotio4

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #17 am: 18.10.2024 07:15 »
Ja, da hast du recht... Das wird der Schritt sein, den man (ich) gehen sollte und werde. Ja, eine vollumfängliche Rechtsschutz habe ich.

wassl1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #18 am: 28.10.2024 12:10 »
Die Frage ist ja die Bezifferung des Antrages. Wird schwierig für uns, das selbst auszurechnen  ;).

wassl1

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #19 am: 07.11.2024 16:58 »
Hallo, ist jemand unter Euch, der das Geld schon bekommen hat und falls ja, wäre jemand bereit die Entgeltabrechnung - natürlich geschwärzt - mir zu Verfügung zu stellen? Ich habe schon das Meiste selbst berechnet. Möchte nur herausfinden wie Sozialabgaben und VBL abgeführt werden.

LG

Rotio4

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Umsetzung Urteil E6->E9a
« Antwort #20 am: 08.11.2024 05:52 »
Leider kann man aus den Abrechnungen, welche endlich erfolgte, nicht wirklich schlau werden. Diese ist bestenfalls für Mitarbeiter der Bezügestelle verständlich, wenn überhaupt. Ich habe die Abrechnung auch in einigen Punkten erstmal angemängelt und um Erklärung/Korrektur gebeten. Keine Ahnung, wie lange dies wieder dauert. Ich denke, hier muss man dann wohl oder übel mal einen Fachmann drüberschauen lassen, zumal es ja einige Jahre betrifft und nur 2023 und 2024 etwas aufgegliedert worden sind. 2018 bis 2022 sind in irgendeiner Endsumme zusammengefasst, welche sich mir nicht wirklich erschließt.