Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Gehaltsverhandlung und Verbeamtung bei Wechsel von TVöD zu TV-L in RLP

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fair:

--- Zitat ---Mein Problem: Meine nächste Stufenvorrückung bei meinem jetzigen Arbeitgeber wäre bereits zum 01.07.2025 und trotz einer Neuanstellung in TV-L E 11, Stufe 4 ab dem 01. Januar 2025 würde ich ab Juli weniger verdienen, als bei meinem alten Arbeitgeber. Gibt es hier Alternativen, um hier keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen?
--- End quote ---
Der neue Arbeitgeber kommt dir ja schon insofern entgegen, dass du ein halbes Jahr früher in Stufe 4 bezahlt wirst, als du sie beim alten Arbeitgeber bekommen hättest. Der Differenzbetrag ergibt sich dann ab Juli vor allem durch den Unterschied zwischen TVÖD und TV-L. Letzterer zahlt tatsächlich ein bisschen schlechter, und das wird noch verstärkt dadurch, dass die Tarifverhandlungen immer gut ein Jahr früher stattfinden und die Tarifabschlüsse entsprechend früher wirksam werden, was historische Gründe hat.

Lösen ließe sich das aus meiner Sicht am ehesten über eine Zulage (in diesem Fall wohl als absoluter Betrag), die ihr verhandeln müsstet. Ist im Zuge des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens durchaus möglich, insbesondere wenn sie nicht gerade viele sehr gut geeignete Kandidaten haben. Ob es praktiziert wird, ist aber sehr unterschiedlich je nach Dienststelle. Und die Zulage ist widerruflich.

Letztlich teilst du das Schicksal mit allen, die nach TV-L (statt TVÖD) bezahlt werden, vielleicht ist das ein gewisser Trost.

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