Autor Thema: [Allg] Sonderurlaub bei Dinstjubiläum > Dienstherr schreibt Überstunden gut  (Read 2435 times)

Realist01

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Hallo,

laut dem Sächs. Urlaubsverordnung erhält der Bedienstete bei z.b. 25/40 und 50 jährigen Dienstjubiläum eine Tag Sonderurlaub. Da ich jedoch nicht im reinen Tagdienst arbeite sondern 12 Stunden Dienste mache wäre es lt. Dienstherrn unfair gegenüber den im 8 Stunden Tagdienst arbeitenden Kollegen wenn ich auch einen Tag Sonderurlaub mehr bekomme. Dafür schreibt der Dienstherr jedoch mir 8 Stunden auf mein Stundenkonto gut.

Somit habe ich ja den Ausgleich zu jeden im 8 Stunden Tagdienst arbeitenden Kollegen.

Sich gibt es auch andere Möglichkeiten, jedoch kann ich nicht ohne weiteres Überstunden abbauen ohne für den Dienstherr verfügbar zu sein. Das erfüllt nicht den Zweck von einem Tag Sonderurlaub.

Gibt es hierzu Erfahrungen?
« Last Edit: 26.09.2024 23:38 von Admin »

HansGeorg

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Was sagt denn die nächst höhere Behörde dazu?

McOldie

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Die Sächsische Urlaubsverordnung sagt, dass es anlässlich des Dienstjubiläums unter Belassung der Bezüge einen Urlaubstag gibt.
Dies bedeutet, dass hier die Regelung wie bei der Gewährung von Erholungsurlaub gilt.

was_guckst_du

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..was sollen erst die Teilzeitbeschäftigten sagen? :D :D :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Realist01

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Es geht je eher darum, dass ein Urlaubstag nicht in auf einem Überstundenkonto landet. Überstunden kann abgegolten werden, wenn dienstliche Zwänge nicht entgegenstehen. Urlaub, einmal eingetragen und genehmigt bleibt grundsätzlich bestehen.


Eukalyptus

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Urlaubstag ist Urlaubstag. Mehrarbeit ist Mehrarbeit. Stell einen Urlaubsantrag mit Bezug auf diesen einen Tag (er sollte ohnehin zeitnah zum Jubiläum genommen werden) und schaue was passiert.

NoRhWe

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Kollegen der Feuerwehr, die i.d.R. 24 Stunden-Dienst leisten, erhalten auch keine freie 24-Stunden-Schicht für einen Tag Erholungsurlaub. Erholungsurlaub wird da auch in Stunden umgerechnet.

Realist01

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Nur sind die umgerechneten Stunden sicher nicht im Sinne des Erfinders. Urlaub ist Urlaub und sind nicht überstunden!!
Wenn ihr 24 Stunden Dienste habt, wäre es in dem Fall doch gerecht wenn du einen Tag extra als Arbeitsfreien Tag bekommst und die fehlenden Stundne von deinem Überstundenkonto genommen werden.
In meinem Fall würde ich 4 Stunden von meinem Überstunden opfern und hätte einen Arbeitsfreien Tag mehr zu Verfügung und die Stundenproblematik wäre gelöst.