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[Allg] Sonderurlaub bei Dinstjubiläum > Dienstherr schreibt Überstunden gut

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Realist01:
Hallo,

laut dem Sächs. Urlaubsverordnung erhält der Bedienstete bei z.b. 25/40 und 50 jährigen Dienstjubiläum eine Tag Sonderurlaub. Da ich jedoch nicht im reinen Tagdienst arbeite sondern 12 Stunden Dienste mache wäre es lt. Dienstherrn unfair gegenüber den im 8 Stunden Tagdienst arbeitenden Kollegen wenn ich auch einen Tag Sonderurlaub mehr bekomme. Dafür schreibt der Dienstherr jedoch mir 8 Stunden auf mein Stundenkonto gut.

Somit habe ich ja den Ausgleich zu jeden im 8 Stunden Tagdienst arbeitenden Kollegen.

Sich gibt es auch andere Möglichkeiten, jedoch kann ich nicht ohne weiteres Überstunden abbauen ohne für den Dienstherr verfügbar zu sein. Das erfüllt nicht den Zweck von einem Tag Sonderurlaub.

Gibt es hierzu Erfahrungen?

HansGeorg:
Was sagt denn die nächst höhere Behörde dazu?

McOldie:
Die Sächsische Urlaubsverordnung sagt, dass es anlässlich des Dienstjubiläums unter Belassung der Bezüge einen Urlaubstag gibt.
Dies bedeutet, dass hier die Regelung wie bei der Gewährung von Erholungsurlaub gilt.

was_guckst_du:
..was sollen erst die Teilzeitbeschäftigten sagen? :D :D :D

Realist01:
Es geht je eher darum, dass ein Urlaubstag nicht in auf einem Überstundenkonto landet. Überstunden kann abgegolten werden, wenn dienstliche Zwänge nicht entgegenstehen. Urlaub, einmal eingetragen und genehmigt bleibt grundsätzlich bestehen.

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