Autor Thema: Einstufung in E8 mit Tätigkeiten aus E9b  (Read 1078 times)

NichtMeinProblem

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Einstufung in E8 mit Tätigkeiten aus E9b
« am: 29.08.2024 14:02 »
Hallo!
Ich frage für unsere Abteilung, welche zunehmend in Unmut gerät.
Wir sind nur zu 3/4 in der Abteilung besetzt, der Rest der Stellen wird einfach nicht besetzt, weil sich kein passender Kandidat bewirbt, welche aufgrund unserer Tätigkeit in die E8 eingruppiert ist. Aufgrund von Personalmangel im Teamleiterbereich wurden uns nun sämtliche Aufgaben des Teamleiters übertragen, außer einige wenige (kann man an einer Hand abzählen, was wir nicht erledigen sollen). Dazu wurde uns vom Chef eine geänderte Organisationsverfügung in die Hand gedrückt. Für einen gewissen Zeitraum (ca. 7 Wochen, also während der Urlaubszeit) sollen von uns nun sämtliche Arbeiten des Teamleiters in eigener Verantwortung erledigt werden. Das Zeichnungsrecht wurde hier offiziell aber nicht geändert, ich weiß allerdings nicht, ob diese Organisationsverfügung eigentlich ausreicht.
Wir erledigen also in eigener Verantwortung höherwertige Tätigkeiten, für die wir eigentlich nicht befugt sind bzw. für die wir auch nicht entsprechend bezahlt werden.
Die Frage, die sich stellt, 1. haben wir teilweise Bedenken, wenn jemand klagt, ob wir zur Rechenschaft gezogen werden können, weil auf jedem Bescheid (positive und negative) steht nun unsere Unterschrift; 2. haben wir nicht auch Anspruch auf eine Zulage?
Danke für`s Lesen.
LG

MoinMoin

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Antw:Einstufung in E8 mit Tätigkeiten aus E9b
« Antwort #1 am: 29.08.2024 15:34 »
zu 2. nur wenn die Zeit Anteile der höherwertigen Tätigkeiten ausreichend groß sind.
zu 1. wenn man grob Fahrtlässig handelt, dann könnte man zur Rechenschaft gezogen werden, da ihr aber sicherlich nicht grob Fahrlässig handeln werdet, sondern einfach uU nur aus Unwissenheit Fehler macht, nicht.
Eher stellt sich dann die Frage, ob derjenige der euch die Arbeit übertragen hat, zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Wenn ihr kein Zeichnungsrecht habt, dann könnte ihr auch nicht zeichnen und dann kann sowieso nichts passieren, da ihr alles demjenigen vorlegt der Zeichnungsrecht hat.