Autor Thema: [Allg] Verbeamtung von E10/5 in gehoben Dienst ohne Studium?  (Read 2493 times)

E15TVL

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Antw:Verbeamtung von E10/5 in gehoben Dienst ohne Studium?
« Antwort #15 am: 30.08.2024 11:19 »
Und was hat das alles mit dem TV-L zu tu?
Nichts, deswegen ist es jetzt hier.

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Antw:Verbeamtung von E10/5 in gehoben Dienst ohne Studium?
« Antwort #16 am: 30.08.2024 11:19 »
...
Oder sollte da nicht der interessante und spannende Job im Vordergrund stehen, schließlich verbringt man viel Zeit damit.

Da sind wir doch einer Meinung ;D

... und gerade im Bereich IT -wie hier in der Fragestellung dargestellt- würde ich definitiv nicht auf die Idee kommen, von einer E10 in den mD zu wechseln.

 ;D ;D ;D

Auf keinen Fall. Zumal da easy ne 11 oder 12 möglich ist und - zumindest beim Bund - auch je nach Verhandlungsgeschick eine Zulage von bis zu 1.000 € / Monat.

Greif

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Antw:Verbeamtung von E10/5 in gehoben Dienst ohne Studium?
« Antwort #17 am: 30.08.2024 16:15 »
Ist es möglich ohne Studium in den gehoben Dienst zukommen ?
Was sind die Vorraussetzungen hierfür ? Wer genehmigt eine Verbeamtung ?
Bin in der IT tätig.

Ja, für einen IT´ler mit adäquater Berufserfahrung ist dies theoretisch möglich.

Die Zauberworte nennen sich "anderer Bewerber" und die Grundlage bietet § 22 Bundeslaufbahnverordnung:
Zitat
[...] wenn keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mit einer Laufbahnbefähigung für die entsprechende Laufbahn zur Verfügung stehen oder die Einstellung von besonderem dienstlichen Interesse ist. [...]
Das Verfahren zur Feststellung der Laufbahnbefähigung nach § 8 Absatz 2 regelt der Bundespersonalausschuss.

Schaut man sich die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung an, findet man ein paar weitere Hinweise auf die Rahmenbedingungen:
Zitat
Anträge auf Feststellung einer Laufbahnbefähigung als andere Bewerberin oder als anderer Bewerber stellen die obersten Dienstbehörden. Soweit der Bundespersonalausschuss einen Antrag für begründet erachtet, ist zusätzlich nachzuweisen, dass eine ausreichende Dauer der Berufserfahrung in Aufgaben, die nach Fachrichtung und Schwierigkeit der angestrebten Laufbahn entsprechen, vorliegt. Diese Dauer der Berufserfahrung beträgt für Laufbahnen des mittleren Dienstes vier Jahre, des gehobenen Dienstes sechs Jahre und des höheren Dienstes sieben Jahre und sechs Monate.

In der Theorie ist es somit möglich. Die Praxis sieht aber relativ unflexibel aus.
Mir ist nur das ITZBund bekannt, welches dies alle Jubeljahre einmal für seine langjährigen Tarifbeschäftigten anbietet.
Dafür gibt es dann ein Auswahlverfahren für die Zulassung, mindestens 9 Jahre adäquater Berufserfahrung in einer nach Art und Umfang dem gtD gleichartigen Verwendung und der Interessent darf das fünfzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ob das ITZBund es erneut anbietet entzieht sich meiner Kenntnis, da die Voraussetzungen für § 22 BLV erfüllt sein  müssen und sich die Behörde selbst sowie das BMF für eine weitere Bedarfsdeckung mittels "anderer Bewerber" zu verständigen haben.

Das man sich vorher aber schon als Tarifbeschäftigter über Jahre hinweg bewiesen haben musste, war die Grundvoraussetzung neben der Erfüllung der weiteren formellen Inhalte.
Somit ist dies kein Karriereweg, welchen man gezielt planen kann.