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Stufen(laufzeit)mitnahme bei Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung in höhere E

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Kevin W:
@cyrix42 bei mir steht z.B. auf der Bezügemitteilung : Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg, im Abeitsvertrag steht es so + vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum.

Die neue Dienststelle ist eine andere Bundesoberbehörde.

TVOEDAnwender:
Dann ist dein Arbeitgeber weiterhin die Bundesrepublik Deutschland und es ist kein Arbeitgeberwechsel. Es finden dann die Regelungen des Paragraph 17 Abs. 5 TVöD Anwendung.

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