Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Stufen(laufzeit)mitnahme bei Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung in höhere E
Kevin W:
@cyrix42 bei mir steht z.B. auf der Bezügemitteilung : Arbeitgeber Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg, im Abeitsvertrag steht es so + vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum.
Die neue Dienststelle ist eine andere Bundesoberbehörde.
TVOEDAnwender:
Dann ist dein Arbeitgeber weiterhin die Bundesrepublik Deutschland und es ist kein Arbeitgeberwechsel. Es finden dann die Regelungen des Paragraph 17 Abs. 5 TVöD Anwendung.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version