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Dienstweg

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Pommes123:
Hallo

Ich bin neu im öD und habe eine Frage:

Mein direkter Vorgesetzter hat mich bereits zweimal ermahnt den Dienstweg einzuhalten.
Das man in der Regel mit Fragen zum direkten Vorgesetzen geht ist mir sicherlich klar.
Es waren aber keine Fachfragen sondern Fragen betreffend an die IT und das Personalamt.

Gibt es zu diesem Dienstweg eine Rechtsgrundlage?
Steht irgendwo genau beschrieben wer an wen mit welchen Fragen herantreten kann und darf?

Vielen Dank

Buero 72:
Sowas ist evtl. in der Dienstordnung des Bundeslandes geregelt. Wenn nicht, gibt es Dienstanweisungen im Haus usw.
Fragen ans Personalamt? Betrafen die persönliche Themen? Dann geht es den Chef u. U. gar nichts an.
Für IT-Fragen gibt es bei uns ein Service-Postfach. Dienstweg ist wirklich nur für die "normale" Tätigkeit, komisch.

Organisator:
Bei IT-Fragen kann es durchaus sinnvoll sein.

Wenn @ Pommes du z.B. eine bestimmte Software haben willst wäre es sinnvoll vorab mit dem Vorgesetzten zu sprechen, da er die dienstliche Notwendigkeit bestätigen muss. Wäre sie nicht notwendig, wäre der IT-Bereich unnötig beteiligt.

Gleiches gilt bei Personalfragen, z.B. wenn man Teilzeit arbeiten möchte. Hier muss auch die direkte Führungskraft dies dienstlich möglich wäre.

Eine Rechtsgrundlage bedarf es dabei nicht, dies liegt in der Organisationshoheit des Arbeitgebers.

anyways:

--- Zitat von: Organisator am 30.08.2024 11:23 ---Bei IT-Fragen kann es durchaus sinnvoll sein.

Wenn @ Pommes du z.B. eine bestimmte Software haben willst wäre es sinnvoll vorab mit dem Vorgesetzten zu sprechen, da er die dienstliche Notwendigkeit bestätigen muss. Wäre sie nicht notwendig, wäre der IT-Bereich unnötig beteiligt.

Gleiches gilt bei Personalfragen, z.B. wenn man Teilzeit arbeiten möchte. Hier muss auch die direkte Führungskraft dies dienstlich möglich wäre.

Eine Rechtsgrundlage bedarf es dabei nicht, dies liegt in der Organisationshoheit des Arbeitgebers.

--- End quote ---

anyways:
@Organisator Bei Personalfragen bzgl. einer Teilzeitarbeit muss der Vorgesetzte natürlich informiert werden. Absprachen diesbezüglich laufen jedoch mit dem Arbeitgeber und da ist das PA, ohne sofortigen Einbezug des Vorgesetzten, schon ganz richtig.

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