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Dienstweg

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Pommes123:

--- Zitat von: Buero 72 am 30.08.2024 11:17 ---Sowas ist evtl. in der Dienstordnung des Bundeslandes geregelt. Wenn nicht, gibt es Dienstanweisungen im Haus usw.
Fragen ans Personalamt? Betrafen die persönliche Themen? Dann geht es den Chef u. U. gar nichts an.
Für IT-Fragen gibt es bei uns ein Service-Postfach. Dienstweg ist wirklich nur für die "normale" Tätigkeit, komisch.

--- End quote ---

Hallo

Ja es gibt eine Dienstanweisung.
Dort ist in dieser Hinsicht gar nichts geregelt, bzw. welche Befugnisse der Fachamtsleiter hat.

Pommes123:

--- Zitat von: Organisator am 30.08.2024 11:23 ---Bei IT-Fragen kann es durchaus sinnvoll sein.

Wenn @ Pommes du z.B. eine bestimmte Software haben willst wäre es sinnvoll vorab mit dem Vorgesetzten zu sprechen, da er die dienstliche Notwendigkeit bestätigen muss. Wäre sie nicht notwendig, wäre der IT-Bereich unnötig beteiligt.

Gleiches gilt bei Personalfragen, z.B. wenn man Teilzeit arbeiten möchte. Hier muss auch die direkte Führungskraft dies dienstlich möglich wäre.

Eine Rechtsgrundlage bedarf es dabei nicht, dies liegt in der Organisationshoheit des Arbeitgebers.

--- End quote ---

Absolut verständlich.
Aber es waren eher Dinge einfachere Fragen, bzw. Dinge die mein Vorgesetzter nach meinem Verständnis auch nur weiterleiten kann.

Pommes123:
Für alle:

Es geht im allgemeinen um Dinge wie: IT schicke mir bitte ein Headset, Fragen an P bezüglich Reisekostenabrechnung usw...

Ich bin schon drauf und dran meinen Fachamtsleiter gar nicht mehr in CC zu setzen  :-\

Umlauf:

--- Zitat von: Pommes123 am 30.08.2024 11:41 ---Für alle:

Es geht im allgemeinen um Dinge wie: IT schicke mir bitte ein Headset, Fragen an P bezüglich Reisekostenabrechnung usw...

Ich bin schon drauf und dran meinen Fachamtsleiter gar nicht mehr in CC zu setzen  :-\

--- End quote ---

Bei genau solchen Sachen, wie Hardware, sollte der Vorgesetzte nicht uninformiert sein.
Minimum als CC ist ein Muss.
Wenn es nicht nur ein Austausch von „Verbrauchs-Hardware“ ist, würde ich von der IT gar nichts bekommen.
Für die Anforderung von weiteren Serverspeicher gibt es einen einheitlichen Workflow. Dabei ist der Vorgesetzte immer mit dabei.

Generell kann gesagt werden, dass die konkrete Ausgestaltung i.R. in den Geschäftsgrundlagen der Behörde geregelt werden. Dazu gehören: Geschäftsordnung, Geschäftsverteilungslan, Hausverfügungen, Dienstanweisungen …

Da würde dann auch geregelt sein, wie die Reisekostenabrechnung zu geschehen habe. Die Hauptpunkte hat der VG aber schon mit der Genehmigung festgelegt. Aber auch da kommt es auf den Einzelfall an.

Casa:
Dienstanweisung lesen, wie der Dienstweg aussieht. Gibt es keine Dienstanweisung, soll der Vorgesetzte mitteilen, in welchen Angelegenheiten er informiert werden möchte. Wenn sich der Vorgesetzte weitere Vorgänge ans Bein binden will, statt dem Mitarbeiter eine die Organisationseinheit übergreifende direkte Kommunikation zu gestatten, ist er selbst schuld.

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