Autor Thema: Gehaltsverhandlung und Verbeamtung bei Wechsel von TVöD zu TV-L in RLP  (Read 1231 times)

onska

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Hallo liebe Forums-Mitglieder,

ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich mich in diesem Bereich nicht gut auskenne.

Aktuelle Situation:
Ich bin aktuell bei einer Kommune in RLP als Angestellte beschäftigt (E 11, Stufe 3) und habe mich bei einem Landesministerium beworben und eine Zusage erhalten.
Zu meinem Hintergrund: Ich habe ein abgeschlossenes Masterstudium in Sozialwissenschaften und bereits 5 Jahre Berufserfahrung in einem adäquaten Aufgabenbereich.
Nun ist es so, dass die Konditionen der Tariftabelle beim Land etwas schlechter sind, als bei der Kommune. Das Ministerium hat mir angeboten mich direkt in TV-L E 11, Stufe 4 einzustellen und bietet mir perspektivisch eine Verbeamtung nach einem Jahr an. Eine Einstellung in Stufe 5 hat das Ministerium abgelehnt.

Mein Problem: Meine nächste Stufenvorrückung bei meinem jetzigen Arbeitgeber wäre bereits zum 01.07.2025 und trotz einer Neuanstellung in TV-L E 11, Stufe 4 ab dem 01. Januar 2025 würde ich ab Juli weniger verdienen, als bei meinem alten Arbeitgeber. Gibt es hier Alternativen, um hier keine finanziellen Einbußen hinnehmen zu müssen?

Meine Fragen:
Wäre es möglich neben der Einstellung in Stufe 4 auch eine Stufenvorrückung in Stufe 5 nach einem halben Jahr zu verhandeln?
Wäre es alternativ möglich die Verbeamtung bereits nach 6 Monaten nach Einstellung zu verhandeln, sodass ich dann in A 11, Stufe 4 eingestuft würde? Oder wird man bei Verbeamtung in den Erfahrungsstufen zurückgestuft?
Gibt es andere Möglichkeiten?

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar, da ich bis Anfang nächster Woche eine Rückmeldung geben muss.

Danke und liebe Grüße
Onska

Gewerbler

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Also vor Vertragsunterzeichnung kannst du an sich alles verhandeln. Wie gut deine Position ist und was deine Schmerzgrenze ist, ist von außen nicht zu beurteilen.
Im Zweifelsfall müsstest du halt so konsequent sein und den Job dann ablehnen oder Gefahr laufen, dass die Zusage zurückgezogen wird, weil du zu viel forderst (sofern das möglich ist).

Grundsätzlich hast du keinen Rechtsanspruch auf Verbeamtung, aber wenn es schon so explizit angeboten wird, ist das ja nicht unrealistisch. Das auf 6 Monate runterzuhandeln halte ich daher aber für schwierig.
Für die Stufenfestsetzung kenne ich es so, dass man dann alle Vorzeiten seit dem Schulabschluss abgibt und dann irgendwann einen Bescheid bekommt, gegen den man im Zweifelsfall Widerspruch einlegen kann. Inwieweit man da vorher was zugesichert bekommt, weiß ich nicht (bin aber auch in BW und nicht RLP).

Ich bin selbst von TVöD E13 (Stufe 4 plus fast 2 Jahre plus Zulage) nach TV-L E13 (Stufe 3) gewechselt, was unterm Strich, gerade auch mit der geringeren Jahressonderzahlung im TV-L, einen 5stelligen Bruttobetrag ausgemacht hat. Mir wurde damals gesagt, mehr ginge nicht (was ich damals noch geglaubt hatte...).
Da ich den Job aber wollte, (realistische) Aussicht auf Verbeamtung hatte und endlich eine unbefristete Stelle bekommen habe, habe ich die Kröte geschluckt - Geld ist nicht alles und langfristig habe ich so mehr raus - zumal ich ja nicht wissen kann, wie lange der andere Vertrag gelaufen wäre. Außerdem sind die Chancen auf Beförderung hier deutlich größer als die auf eine Höhergruppierung gewesen wäre.
Die +/--Rechnung verändert sich natürlich auch immer mal, je nachdem wann wo die Tarifverhandlungen sind und was dabei rauskommt.

Letztlich musst du deinen Bauch fragen, ob die Perspektive der Verbeamtung, ggf. in Verbindung mit Familienzuschlägen, PKV etc. dir den (vorübergehenden) Rückschritt wert sind, oder nicht.

MoinMoin

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Wäre es alternativ möglich die Verbeamtung bereits nach 6 Monaten nach Einstellung zu verhandeln, sodass ich dann in A 11, Stufe 4 eingestuft würde? Oder wird man bei Verbeamtung in den Erfahrungsstufen zurückgestuft?
Also es wäre sehr überraschend, wenn du in die A11 verbeamtet wirst, Einstiegsamt ist A9 wurde dir die A11 schriftlich zugesagt?
Bist du dir sicher, dass du das besondere Dienst und True Verhältnis zu einem Dienstherren eingehen willst?

Was die Stufen angeht im TV. Da kann man förderliche Zeiten anerkennen, wäre aber bei dir tariflich nur bis Stufe 3 möglich, da du nicht 6 Jahre zusammen hast.
Also pass auf, dass die Stufe 4 die dir versprochen wird auch im Vertrag fixiert ist.

Alles andere ist übertariflich und wenn der Ag übertarifliches machen kann und will ist halt alles verhandelbar.
Oder er löst es via Zulage nach §16.5, die aber widerruflich ist

troubleshooting

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Hmm, also E11 beim Land RLP mit Master ist schon ein nicht allzuhoch angesiedelter Job. Insbesondere, wenn es direkt bei einem Ministerium ist.

Dazu kommt, dass du bei eventuellen Aufstieg aus der 11/4 in die 12/3 gehst. Klar + Garantiebetrag aber eben auch mit weniger JSZ.

Mit der Verbeamtung könntest du aber gute Karten haben, da die Marschrichtung der aktuellen Landesregierung stark Richtung Beamte statt Angestellte geht. Nächste Landtagswahl ist erst wieder 2026.

aronzo

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Als einzig zielführende Variante erscheint mir noch, die absolvierte Stufenlaufzeit aus dem vorherigen AV mitzunehmen. Dann hättest Du die Stufe 5 zum 01.07.2026. Natürlich auch nur, wenn Du nicht zwischenzeitlich  verbeamtet werden würdest. Hätte für den Arbeitgeber den Vorteil, dass nach Außen erstmal Stufe 4 stünde, der Rest (früherer Stufenaufstieg) interessiert allenfalls den Personalrat.