Was ist, wenn man von 57 bis 62 nur noch Teilzeit arbeitet (50%).
Dann habe ich auch nur noch die Hälfte an Grundgehalt.
Bei der Bemessung des Ruhegehaltes sind ja die letzten 2 Jahre maßgeblich.
Bekomme ich dann nur noch 71,75% von meinem Teilzeitgrundgehalt?
Hi PolMV,
die beste Lösung ist Altersteilzeit. Das bedeutet 50% Dienstzeit bei 83% der bisherigen monatlichen Dienstbezüge. Habe ich, damals auch in Deinem Alter, 5 Jahre durchgezogen. Beginn 01.05.2006, Ende 30.04.2011. Das Ganze als Blockmodell d.h. vom 01.05.2006 bis 30.09.2008 Vollzeit bei 83% und vom 01.10.2008 bis 30.04.2011 dann die Ruhephase bei 83%, also Vorruhestand mit 58 Jahren.
Ab 01.11.2011 dann Ruhestand mit 60 wegen besonderer Altersgrenze aufgrund langjährigem Wechselschichtdienst.
9/10 dieser Zeit sind ruhegehaltfähig und 1/10 der Zeit wird in Abzug gebracht (entspricht 158 Tage).
Finanzielle Einbußen bei der Berechnung der Versorgungsleistung hatte ich nicht.
Hier mal ein Link zum Thema:
https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/VVMV-VVMV000002496