Autor Thema: [Allg] Berechnung Ruhegehalt ?  (Read 3183 times)

Rentenonkel

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #15 am: 02.09.2024 14:47 »
@PolMV:

Man würde trotzdem die 71,75 % vom Endgrundgehalt erhalten.

Zu der Frage, ob überhaupt Teilzeit genehmigt würde, verweise ich auch auf die vorherigen Hinweise.

Ebs

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #16 am: 02.09.2024 19:55 »

Was ist, wenn man von 57 bis 62 nur noch Teilzeit arbeitet (50%).
Dann habe ich auch nur noch die Hälfte an Grundgehalt.

Bei der Bemessung des Ruhegehaltes sind ja die letzten 2 Jahre maßgeblich.
Bekomme ich dann nur noch 71,75% von meinem Teilzeitgrundgehalt?



Hi PolMV,

die beste Lösung ist Altersteilzeit. Das bedeutet 50% Dienstzeit bei 83% der bisherigen monatlichen Dienstbezüge. Habe ich, damals auch in Deinem Alter, 5 Jahre durchgezogen. Beginn 01.05.2006, Ende 30.04.2011. Das Ganze als Blockmodell d.h. vom 01.05.2006 bis 30.09.2008 Vollzeit bei 83% und vom 01.10.2008 bis 30.04.2011 dann die Ruhephase bei 83%, also Vorruhestand mit 58 Jahren.
Ab 01.11.2011 dann Ruhestand mit 60 wegen besonderer Altersgrenze aufgrund langjährigem Wechselschichtdienst.
9/10 dieser Zeit sind ruhegehaltfähig und 1/10 der Zeit wird in Abzug gebracht (entspricht 158 Tage).
Finanzielle Einbußen bei der Berechnung der Versorgungsleistung hatte ich nicht.

Hier mal ein Link zum Thema: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/VVMV-VVMV000002496
« Last Edit: 02.09.2024 20:10 von Ebs »

RagnarDanneskjoeld

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Antw:Berechnung Ruhegehalt ?
« Antwort #17 am: 03.09.2024 12:42 »

Bei der Bemessung des Ruhegehaltes sind ja die letzten 2 Jahre maßgeblich.
Bekomme ich dann nur noch 71,75% von meinem Teilzeitgrundgehalt?

Wenn dem so wäre, dann könnte man es ja "andersrum" schlau machen, indem man immer TZ arbeitet und erst in den letzten Jahren in die Vollen geht.
In deinem Fall mit den bereits erreichten 40 Dienstjahren ist es natürlich blöd - ich kenne Kollegen, die sich genau ausrechnen, ab wann es sich lohnt, zusätzlich zur Altersteilzeit noch in allgemeine Teilzeit zu gehen, um "dem Dienstherrn nichts zu schenken."